Die GTIN als Fingerabdruck für Produkte und Unternehmen: Interview mit GS1 Germany

Veröffentlicht: 16.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 16.02.2016

Wer bei Amazon gewerblich handeln möchte kann dies nur, wenn er zu seinen Produkten auch eine sog. GTIN-Nummer angeben kann. Mittlerweile verlangt auch Ebay die Angabe von GTIN-Nummern in vielen Kategorien. Bei den betroffenen Online-Händlern selbst herrscht jedoch weitestgehend Unklarheit über die rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen der Verwendung der Nummer. Wir haben daher jemanden gefragt, der es wissen muss. GS1 Germany beantwortete uns die wichtigsten Fragen zu Kauf und Verwendung von GTIN-Nummern.

(Bildquelle Barcode: Shutter_M via Shutterstock)

Was ist eine GTIN und warum benötigen immer mehr Online-Händler eine GTIN für den Verkauf ihrer Produkte?

Frank Metz: Die sogenannte Global Trade Item Number (GTIN), ehemals EAN bzw. UPC, ist wie ein Fingerabdruck für Produkte und Unternehmen im nationalen und internationalen Geschäftsverkehr. Denn sie identifiziert Artikel, Dienstleistungen und Unternehmen weltweit eindeutig und überschneidungsfrei – zum Beispiel an der Scannerkasse, im Wareneingang oder in Produktkatalogen.

Für Online-Händler ist das Thema derzeit verstärkt relevant. Hintergrund ist, dass immer mehr Hersteller und Händler ihre Waren nicht nur in ihrem eigenen Online-Shop vertreiben, sondern auch über Marktplätze wie Amazon oder Ebay. Und um das vielseitige Angebot für Nutzer anwenderfreundlicher zu strukturieren und eigene Prozesse effizienter zu gestalten, fordern Online-Marktplätze – darunter auch Amazon und Ebay – und Suchmaschinen wie Google verstärkt eine eindeutige Produktidentifikation der angebotenen Waren mit der globalen Artikelnummer GTIN. Auf Basis strukturierter Produktdaten können sie die Vielzahl der angebotenen Produkte kundenfreundlicher sortieren. Denn wenn zu allen Produkten die gleichen Attribute an Informationen hinterlegt sind, finden Käufer schneller, was sie suchen. Außerdem können Produkte dank GTIN zügig und ohne manuellen Aufwand in die eigenen Warenwirtschaftsprozesse übernommen werden. Für Marktplätze heißt das: mehr Effizienz und zufriedenere Kunden. Voraussetzung ist dabei aber, dass die globale Artikelnummer auf dem vorgesehenen, legalen Weg erworben wird. Nur so ist sichergestellt, dass die hinterlegten Informationen mit dem richtigen Hersteller oder Händler sowie Produktmerkmalen übereinstimmen.

Konkrete Tipps für den erfolgreichen und rechtsicheren Verkauf auf Online-Marktplätzen gibt GS1 Germany übrigens am 19. April 2016 im Rahmen des kostenlosen Webinars „Expert Talk Special – How to sell on Marketplaces“.

Bereitgestellt und zentral verwaltet werden die Nummern von GS1. Können Händler GTIN auch bei anderen Anbietern erwerben?

Die GTIN-Vergabe wird von GS1 mit seinen über 110 Länderorganisationen koordiniert. In Deutschland ist GS1 Germany die einzige autorisierte Vergabestelle für GS1 Basisnummern – die Voraussetzung für die Bildung der weltweit eindeutigen und überschneidungsfreien globalen Artikelnummer GTIN. Sie gewährleistet saubere Artikeldaten in Produktkatalogen, in der Lagerverwaltung und in der Warenwirtschaft und ermöglicht automatisierte und sichere Warenwirtschaftsprozesse vom Hersteller über den Logistikdienstleister und Händler bis zum Endverbraucher. Generell gilt: Basisnummern, die mit dem Länderpräfix für Deutschland beginnen – nämlich „400“ bis einschließlich „440“ – dürfen nicht von Internetanbietern verkauft werden, sondern nur von GS1 Germany.

Immer mehr dubiose Anbieter von GTIN befinden sich auf dem Markt. Wo sehen Sie die Gefahren beim Kauf dieser Nummern (z.B. über Ebay)?

Es gibt immer wieder Anbieter, die entweder einzelne oder mehrere GTIN illegal verkaufen. Die Käufer sind nicht berechtigt, diese illegalen Nummern zu nutzen und können abgemahnt werden. Hintergrund ist: Wenn eine globale Artikelnummer beispielsweise von mehreren Unternehmen für unterschiedliche Produkte genutzt wird, führt das zu Störungen im Waren- und Datenverkehr zwischen Geschäftspartnern und Dienstleistern – zum Beispiel an Scannerkassen, in IT-Systemen oder auch bei der Lagerverwaltung. Die Konsequenzen sind erheblich und reichen von unpassenden Angeboten für Online-Shopper bis hin zur Gefährdung des weltweit überschneidungsfreien GS1 Systems und damit auch von Warenwirtschaftssystemen und Warenflüssen. Das ist auch den Betreibern von Marktplätzen wie Amazon und Ebay bewusst, die mit GS1 auf globaler und nationaler Ebene an einer Lösung dieser Problematik arbeiten.

Wer prüfen möchte, ob eine GTIN auf das richtige Unternehmen registriert ist, kann dies übrigens ganz einfach und selbständig auf der Website www.gepir.de tun.

Welche Kosten entstehen Online-Händlern beim Erwerb von GTIN?

Das Preismodell für den Erwerb und die GTIN-Nutzung hängt von unterschiedlichen Parametern ab. Der einmalige Bereitstellungspreis richtet sich nach der individuellen Menge der erworbenen Nummern. Der jährliche Nutzungspreis für die globalen Artikelnummern ist nach dem Gesamtumsatz eines Unternehmens gestaffelt. Um alle Unternehmen mit ihren unterschiedlichen Anforderungen bestmöglich zu unterstützen, bietet GS1 Germany mit GS1 Complete ein Leistungspaket passend zum jeweiligen Bedarf. Die genauen Konditionen finden Sie auf www.gs1-germany.de. Aber auch telefonisch oder per E-Mail über service@gs1-germany.de bietet GS1 Germany bei Fragen vor, während und nach dem Kauf Beratung und Auskunft an.

Gibt es, besonders für kleine Händler, kostengünstigere Methoden des Erwerbs?

Da die Entwicklung der globalen Standards parallel zu den Entwicklungen in der Warenwirtschaft stetig voranschreitet, benötigen auch kleine Händler Zugriff auf das volle Spektrum der GS1 Standards. Um ihnen den Einstieg in das GS1 System zu erleichtern, bietet GS1 Germany verschiedene Nummernkontingente. Darüber hinaus wird die jährliche Nutzungsgebühr nach Unternehmensumsatz gestaffelt. Kleine Unternehmen zahlen also weniger, große Unternehmen deutlich mehr – und das bei gleichem Leistungsumfang wie etwa individueller Support oder Zugriff auf aktuelle Anwendungsempfehlungen.

Interviewpartner: Frank Metz, Leiter E-Commerce bei GS1 Germany

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.