Seit dem 13.06.2014 ist innerhalb der gesamten Europäischen Union gesetzlich verankert: „Die Widerrufrist beträgt 14 Tage“. Damit sind die Unsicherheiten beim internationalen Handel ein für alle Mal beendet. Ebay-Verkäufer mit Top-Bewertung werden aber weiterhin aufgefordert, eine Widerrufsfrist von einem Monat zu verwenden, um ihren Status nicht zu verlieren. Ist diese 1-monatige Widerrufsfrist noch zulässig?
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Zwar gab es bis zur großen Gesetzesumstellung zum 13.06.2014 eine gesetzliche Regelwiderrufsfrist von 14 Tagen - doch verwenden dürfen diese Frist nur Online-Händler, die die Übersendung der Widerrufsbelehrung unverzüglich nach Vertragsschluss sicherstellen können. Ansonsten war nach alter Rechtslage von den Online-Händlern eine 1-monatige Widerrufsfrist Pflicht.
Infolge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie beträgt die gesetzliche Widerrufsfrist innerhalb der gesamten EU einheitlich 14 Tage, die bis dato geltenden differierenden nationalen Regelungen wurden außer Kraft gesetzt. Die Widerrufsfrist ist nun nach dem Willen des europäischen Gesetzgebers für sämtliche im Fernabsatz geschlossene Verträge innerhalb der EU dieselbe, siehe § 355 Absatz 2 BGB n. F. Damit wurde Artikel 9 der Verbraucherrechterichtlinie umgesetzt. Die 1-monatige Widerrufsfrist ist aktuell im Gesetz nicht mehr explizit verankert.
Ja. Aus unserer Sicht ist es (weiterhin) zulässig, die Frist zugunsten des Verbrauchers zu erweitern, und damit beispielsweise eine Widerrufsfrist von einem Monat zu gewähren.
Händlerbund-Mitglieder können eine entsprechende Widerrufsbelehrung mit 1-monatiger Widerrufsfrist in ihrem privaten Mitgliederbereich generieren und herunterladen. Dazu finden Sie im Mitgliederbereich eine entsprechende Abfragemaske im Bereich „Einstellungen Widerrufsrecht für den Verkauf von Ware“.
Die Frist kann auch manuell abgeändert werden:
„Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen eines Monats ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt einen Monat ab dem Tag […]“
Achtung: Weitere Stellen innerhalb der Widerrufsbelehrung sind in diesem Zusammenhang nicht zu korrigieren!