Wann muss (k)ein Grundpreis angegeben werden? 4 Produkte - 4 Urteile

Veröffentlicht: 14.10.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Immer wieder erreichen und Fragen verunsicherter Online-Händler. Muss ich bei diesem oder jenen Produkt den Grundpreis angeben oder nicht? Da diese Fragen auch andere Händler interessieren dürften, haben wir Gerichtsureile gesammelt, die Stellung nehmen zur Frage der Grundpreisangabe bei bestimmten Artikeln. Sie werden überrascht sein, welche kuriosen Artikel grundpreispflichtig sind (und welche nicht).

(Bildquelle candles on old wooden background: Maya Kruchankova via Shutterstock)

Kaufen Sie Ihre Kerzen nach Gewicht?

Passend zur kälteren Jahreszeit kommt ein Urteil des Landgerichts Bochum daher. Wenn die Tage kürzer werden, macht sich der eine oder andere schon mal eine Kerze an, um die dunklen Geister zu vertreiben. Doch beim Einkauf geht es den meisten sicherlich um „die“ Kerze und nicht um das Gewicht dieser Kerze? Anders sieht dies das Landgericht Bochum: Die Richter urteilten, dass auch beim Verkauf von Kerzen ein Grundpreis angegeben werden muss (Urteil vom 11.02.2014, Az.: I-12 O 220/13). Grund ist, dass das Gewicht einer Kerze für die Brenndauer von Bedeutung sei.


Farbspritzer

(Bildquelle colorful ink splash: Frank Fiedler via Shutterstock)

Druckerpatronen sind nicht grundpreispflichtig

Auch bei einer Druckerpatrone gehen die wenigsten Kunden auf die Suche nach dem höchsten Füllstand. Schnell ist die passende Patrone für den Drucker herausgesucht und in den Warenkorb gelegt. Dem Verbraucher geht es beim Kauf von Druckerpatronen aber nicht primär darum, die Tinte zu erwerben, sondern das Gesamtpaket aus Tinte und dazugehörigen (passenden) Druckkopf. Die Gerichte sahen diese Rechtsfrage ebenfalls praktisch und lehnten eine Grundpreis-Pflicht ab. Beispielsweise das Landgericht Bochum verlangte keine Angabe des Grundpreises bei Druckerpatronen (Urteil vom 03.06.2008, Az. I-20 O 140/08). Auch das Verwaltungsgericht Stuttgart hat ähnlich entschieden (Urteil vom 16.01.2013, Az.: 12 K 2568/12).

Achtung: Wenn ausschließlich Tinte – z.B. in Nachfüllpackungen - angeboten wird, muss der Grundpreis aber angegeben werden.


Pizza Wein

(Bildquelle PIZZA: Luiz Rocha via Shutterstock)

Der Bundesgerichtshof und die „Traum-Kombi“

Nicht nur Online-Händler haben mit der Grundpreisangabe und der Überwachung dessen durch Mitbewerber zu kämpfen. Auch im stationären Handel sehen die rechtlichen Bedingungen nicht anders aus. Im Jahre 2012 stand der Pizzabringdienst "Hallo Pizza" vor den Richtern des Bundesgerichtshofes und kämpfte gegen eine Pflicht zur Grundpreisangabe. Erfolglos… Ein Lieferdienst, der neben der Lieferung von Pizza auch die Lieferung anderer Waren wie Bier, Wein oder Eiscreme zu einem bestimmten Preis anbietet, muss in seinen Preislisten und in der Werbung für diese Angebote neben dem Endpreis auch den Grundpreis dieser Waren angeben (Urteil vom 28.06.2012, Az.: I ZR 110/11).


Limonadenflaschen

(Bildquelle Tasty cool beverage: Africa Studio via Shutterstock)

Selbst Gratiszugabe ist in den Grundpreis einzuberechnen

Erhalte ich zu einem Produkt dasselbe noch einmal (z.B. in einer Reisegröße) gratis dazu, muss der Grundpreis auf die Gesamtmenge angegeben werden. Es ist richtig, wenn ein Händler den Grundpreis auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zum beworbenen Endpreis errechnet (Bundesgerichtshof, Urteil vom 31. Oktober 2013, Az. I ZR 139/12). Die Betreiberin einer Kette von Lebensmittelgeschäften bewarb in Zeitungsbeilagen Getränke mit dem Zusatz: „Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“ und „2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens.“


Washi Tape Rollen

(Bildquelle Washi tape rolls: Lainea via Shutterstock)

Ohne Urteil, aber dennoch bei Abmahnern beliebt: Klebebänder und der Grundpreis

Nicht wenige Online-Händler haben in letzter Zeit unangenehme Post vom IDO-Verband erhalten. Der Verband scheint seine Abmahnung dabei u.a. auf die fehlende Angabe von Grundpreisen fokussiert zu haben. Betroffen sind vor allem Online-Händler, die Klebeband im Angebot haben.

Machen Sie es Ihrem Mitbewerber schwer: Alle Online-Händler sollten ihren Shop hinsichtlich der Grundpreis-Angaben checken. Verkaufen Sie eines der vorgenannten Produkte oder andere Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche zu einem festen Preis, muss ein Grundpreis mit angegeben werden.

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