Weihnachtsgeschäft

Darauf müssen Spielzeug-Händler bei Amazon jetzt achten

Veröffentlicht: 28.10.2020 | Geschrieben von: Markus Gärtner | Letzte Aktualisierung: 04.11.2020

Bis Weihnachten ist es gefühlt noch ewig hin, doch die ersten Online-Shopper haben ihre Geschenke schon, wie eine Ebay-Studie zeigte. Marktplatz-Händler bei Amazon müssen das Weihnachtsgeschäft im Blick haben. Dabei können sie jedoch auf eine Menge Hürden stoßen, wie Online-Händler Dirk Carolus berichtet. Er verkauft in seinem Shop Deko- und Geschenkartikel. „Zu Weihnachten dreht Amazon jedes Jahr ein wenig am Rad“, klagt der Händler.

Problem mit Amazon-Anfragen zu Produktsicherheit

Dabei geht es um die von Amazon im Seller Central ausgesendeten Anfragen bezüglich Produktsicherheit, falls man als Händler bestimmte Produkte im Sortiment hat. Diese finden sich im Seller Central unter der Kategorie Kundenzufriedenheit / Verkäuferleistung. Deren Bearbeitung kann – je nach Anzahl der Produkte – einigen bürokratischen Aufwand verursachen. „Bei uns waren es am ersten Tag 414 Anfragen bzw. Artikel“, berichtet Carolus. „Wir haben jeden einzelnen angeklickt und im Widerspruch angegeben, dass eine Dokumentation für uns irrelevant ist oder es aber zum Beispiel bei einem Deko-Set für den 60. Geburtstag eher um Personen geht, die definitiv älter als 14 Jahre sind.“ Insgesamt hat Carolus etwa 1.300 Artikel bei Amazon, davon sind ca. 450 von der Regelung betroffen – davon gehört der Großteil jedoch zu seinen Bestsellern.

Weitere Hürde: Bei jeder dieser Anfragen wird zeitgleich ein Fall bei Amazon angelegt, der wohl von einem Algorithmus bewertet wird – und deren Klärung kann ebenfalls dauern. „Auf unserer Fallseite sind jetzt noch 143 Fälle offen, auf die Amazon antworten muss. Wir können bei diesen eröffneten Fällen nichts mehr tun – nur warten. Keiner weiß, wie lange diese Überprüfung dauern könnte. Auf unserer Fallseite tobt sich also allein Amazon aus“, kritisiert der Online-Händler.

Spielzeug bei Amazon: Online-Händler sollten bis 9. November reagieren

Beim anstehenden Weihnachtsgeschäft ist Warten allerdings keine gute Option. Denn betroffenen Spielzeug-Händlern drohen gewaltige Umsatzeinbußen in der wichtigsten Phase des Jahres: Alle Artikel, die zum 9. November keine Freischaltung erhalten haben, würden ab diesem Datum von Amazon auf unbestimmte Zeit (mindestens bis Januar 2021) entfernt, so Carolus. „Wenn man also nicht alles erledigt hat, ist man spätestens am 9. November weg von der Plattform – fröhliche Weihnachten“, konstatiert der gefrustete Händler.

Doch auch bei Fällen, die von Amazon beantwortet wurden, gebe es laut Carolus Probleme. Denn wenn man die entsprechenden Nachrichten anklicke, komme man wieder auf die Seite für die Freischaltungsanträge – dort sehe man dann aber nur noch die jeweiligen ASINs der Produkte, ohne die Produktbeschreibung.

Amazon: „Ein perfektes perpetuum mobile – allerdings ohne Sinn“

Und auch bei den von Amazon bereits genehmigten Produkten gibt es Unklarheiten, denn man müsse jedes einzelne Produkt noch Mal einzeln freischalten. „Warum ich als Händler dieser Marke (kein anderer vertreibt unsere Marken-Artikel) nun das Produkt 'anbieten' soll, ist selbst Amazon nicht klar… das Produkt existiert ja schon?“, fragt sich der Amazon-Händler. Will man die von Amazon abgelehnten Fälle bearbeiten, gibt es kein Suchsystem für die ASINs – man muss alles manuell abarbeiten. „Links ein Artikel, der genehmigt wurde. Rechts der Artikel, der jetzt zum zweiten Mal die Runde läuft. Es erscheint wieder die Maske, welche wir schon vor zehn Tagen einmal bearbeitet haben. Ein perfektes perpetuum mobile – allerdings irgendwie ohne Sinn“. Und er sei nicht der Einzige, der von der umständlichen Regelung betroffen ist. „Selbst in meinem sehr kleinen Umfeld habe ich mittlerweile acht Händler und über 12.000 ASINs, die einfach so in Quarantäne geschickt wurden.“ 

Weihnachtsgeschäft: Amazons Voraussetzungen für Handel mit Spielzeug

Amazon verweist im Seller Central auf gewisse grundsätzliche Regeln zum Weihnachtsverkauf in der Kategorie Spielzeug, wenn man nicht den Versand durch Amazon nutzt. Dazu gehören unter anderem:

  • Der erste Verkauf bei Amazon muss vor dem 1. September 2020, aber nicht unbedingt in der Kategorie Spielzeug erfolgt sein.
  • Händler müssen im Zeitraum vom 15. August 2020 bis 14. Oktober 2020 mindestens 25 Bestellungen mit Versand durch Verkäufer erhalten und versendet haben.
  • Die Stornorate vor Erfüllung im Zeitraum vom 15. September 2020 bis zum 14. Oktober 2020 darf nicht über 1,75 Prozent liegen.
  • Die Rate verspäteter Lieferungen im Zeitraum vom 15. September 2020 bis zum 14. Oktober 2020 darf nicht über vier Prozent liegen.
  • Die Rate an Bestellmängeln darf ab 14. Oktober 2020 nicht über einem Prozent liegen.

So können sich Spielzeug-Händler aufs Weihnachtsgeschäft vorbereiten

Um die Verkäuferleistung zu verbessern und noch für das Weihnachtsgeschäft zugelassen zu werden, gibt Amazon seinen Marktplatz-Händlern diese Hinweise:

  • Beobachten Sie regelmäßig die Werte Ihrer Statistiken zur Verkäuferleistung und ergreifen Sie falls nötig korrigierende Maßnahmen.
  • Prüfen Sie Ihre Bestellungen regelmäßig über „Bestellungen verwalten“ in Ihrem Verkäuferkonto.
  • Halten Sie die Anzahl der Stornierungen von Bestellungen niedrig, indem Sie nicht mehr Artikel anbieten, als Sie tatsächlich vorrätig haben.
  • Aktualisieren Sie Ihren Kontostatus, wenn Sie keine Bestellungen versenden können, z. B. wenn Sie im Urlaub sind.
  • Versenden Sie Bestellungen umgehend und bestätigen Sie den Versand sobald wie möglich.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihre im Verkäuferkonto hinterlegten Informationen und Richtlinien aktuell sind.
  • Falls Sie mit Zulieferern arbeiten, prüfen Sie deren Service-Level-Vereinbarungen, um schnelle und pünktliche Versandabläufe zu gewährleisten.
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