Weihnachten naht: Amazon beschränkt Spielzeugverkauf

Veröffentlicht: 27.08.2013 | Geschrieben von: Anja Günther | Letzte Aktualisierung: 28.08.2013

Die Weihnachtssaison im Online-Handel ist so gut wie eröffnet. Amazon versendet in dieser Zeit alljährlich seine Beschränkungen für den Verkauf von Spielzeug über die Plattform im Rahmen des Weihnachtsgeschäftes. Der Online-Riese will damit auch in diesem Jahr seine Plattform für Käufer zu einem sicheren Einkaufsportal rund um das Weihnachtsshopping machen.

Die Richtlinien gelten ab 19. November 2013 bis einschließlich der ersten Januarwoche 2014. Während dieser Zeit können nur Händler im Bereich Spielzeug verkaufen, die folgende fünf Kriterien erfüllen:

  • Der erste Verkauf bei Amazon – nicht notwendigerweise in der Kategorie Spielzeug – muss vor dem 19. September 2013 stattgefunden haben.
  • Zwischen dem 1. September 2013 und dem 31. Oktober 2013 müssen mindestens 25 Bestellungen verarbeitet und versendet worden sein. Auch hier muss nicht unbedingt die Kategorie Spielzeug eine Rolle gespielt haben.
  • Die Stornorate vor Erfüllung darf im Zeitraum 1. Oktober bis 31. Oktober 2013 nicht über 1,75 Prozent liegen.
  • Die Rate verspäteter Lieferungen darf ebenfalls im Oktober nicht über 4 Prozent liegen
  • Die kurzfristige Rate an Bestellmängeln darf zum 1. November 2013 nicht mehr als 1 Prozent betragen.

Wer zu spät mit dem Verkaufen beginnt oder zu schlechte Werte hat, kann die Sperre umgehen, indem er die Ware per "Versand durch Amazon" verschicken lässt.

Amazon ruft jedoch auch dazu auf, jetzt mit der Verbesserung der eigenen Leistung zu beginnen und die Werte im Bereich Kundenzufriedenheit mit korrigierenden Maßnahmen wieder in die erforderliche Bahn zu bringen. Mitte November wird Amazon dann seine Käufer über den aktuellen Stand des Verkäuferkontos und der Zulassung zum Verkauf von Spielzeug informieren.

Ab dem 19. November folgen dann kontinuierliche Überprüfungen der Leistungen und Angebote aller zugelassenen Händler. Wer die Anforderungen nicht erfüllt, wird vom Spielzeugverkauf rigoros ausgeschlossen.

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.