Polizei warnt: Gefälschte Klarna-Rechnungen enthalten Trojaner

Veröffentlicht: 07.03.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 07.03.2018

Der schwedische Zahlungsdienstleister Klarna kämpft aktuell gegen gefälschte E-Mails, die den Namen Klarna missbrauchen. Verbraucher sind gefährdet, da die Mails gefährliche Schadsoftware enthalten.

Achtung: Schriftzug auf rotem Absperrband
© Onnes – shutterstock.com

Der Online-Zahlungsdienstleister Klarna hat ein Problem: Betrüger verschicken derzeit gefälschte E-Mails, die vorgeben, von Klarna selbst zu kommen. Nach Informationen von Spiegel Online enthalten die betrügerischen E-Mails eine Nachricht, dass die Empfänger eine bereits ausgestellte Rechnung noch nicht beglichen hätten. Sie werden des Weiteren dazu aufgefordert, die Zahlung umgehend nachzuholen – im angehängten Dokument befänden sich weitere Details.

Falsche Klarna-Mahnung: Anhang nicht öffnen!

Empfänger sollten dieser Aufforderung jedoch keinesfalls nachkommen. Klarna selbst hat eine entsprechende Warnung im Bannerformat auf seiner Website platziert, die Nutzer zur Vorsicht mahnt:

 

Screenshot: Klarna-Banner
Screenshot Klarna, Banner ©Klarna

Auch das Landeskriminalamt Niedersachsen hat sich bereits in den Fall eingeschaltet. In einer Mitteilung verweist es auf „massenhaft gefälschte Mails“ mit einer gefährlichen ZIP-Datei im Anhang: „Diese Rechnungen sind gefälscht. Auch wenn Sie hier durch die Täter mit Ihrem echten Namen und Ihrer echten postalischen Anschrift angeschrieben werden, warnen wir ausdrücklich davor, den beigefügten Anhang zu öffnen. Dieser enthält Schadsoftware“, schreibt die Behörde.

Die Nachrichten sind auch deshalb so gefährlich, da die enthaltene Schadsoftware laut Landeskriminalamt „derzeit nur von wenigen Antivirenprogrammen erkannt“ wird.

Wie sehen die gefälschten E-Mails im Namen von Klarna aus?

Obwohl die gefälschten E-Mails im Namen von Klarna in bestimmten Details wie etwa Rechnungsnummern, Rechnungsbeträgen oder dem angegebenen Sachbearbeiter variieren können, so sind sie sich doch im Großen und Ganzen meist recht ähnlich. Das Landeskriminalamt Niedersachsen zeigt auf seiner Website, wie eine solche gefälschte Nachricht aussehen kann:

 


Sehr geehrte(r) X,

leider mussten wir feststellen, dass unsere Zahlungserinnerung Nr. 649015475 bis heute ergebnislos blieb. Nun geben wir Ihnen nun letztmalig die Möglichkeit, den ausstehenden Betrag der Firma Klarna Billpay GmbH zu begleichen.

Aufgrund des andauernden Zahlungsverzug sind Sie angewiesen zusätzlich, die durch unsere Beauftragung entstandene Gebühren von 96,57 Euro zu tragen. Da Sie sich in Verzug befinden, sind Sie auch zur Zahlung der Zinsen verpflichtet (§§286, 288 BGB).

Bei Rückfragen oder Anregungen erwarten wir eine Kontaktaufnahme innerhalb von 72 Stunden. Um zusätzliche Mahnkosten auszuschließen, bitten wir Sie den ausstehenden Betrag auf unser Bankkonto zu überweisen. Berücksichtigt wurden alle Zahlungseingänge bis zum 22.02.2018.

Vertragliche Personalien:

X

Bitte überweisen Sie den nun fälligen Betrag unter Angaben der Rechnungsnummer so rechtzeitig, dass dieser spätestens zum 07.03.2018 auf unserem Bankkonto verbucht wird. Falls wir bis zum genannten Termin keine Zahlung bestätigen, sind wir gezwungen Ihren Mahnbescheid an ein Inkasso zu übergeben. Sämtliche damit verbundenen zusätzliche Kosten werden Sie tragen.

Eine vollständige Forderungsausstellung NR649015475, der Sie alle Positionen entnehmen können, ist beigelegt.

Mit besten Grüßen

Sachbearbeiter Jonathan Fugger


 

Was tun, wenn man den Anhang geöffnet hat?

Nutzern, die versehentlich eine solche E-Mail geöffnet haben, rät das Landeskriminalamt Niedersachsen, umgehend eine vollständige Antivieren-Prüfung ihres Rechners vorzunehmen. Als zusätzliche Vorsichtsmaßnahme könnten Betroffene auch auf die EU-/PC-Cleaner von www.botfrei.de zurückgreifen.

Solange nicht sichergestellt werden könne, dass der PC frei von Schadsoftware ist, sollten sich User über die Geräte nicht in irgendwelche Online-Accounts oder Online-Konten, insbesondere auch bei Banken, einloggen. Im schlimmsten Fall bliebe den Betroffenen nur, das Betriebssystem ihres Rechners neu zu installieren, heißt es weiter. Zudem rät das Kriminalamt, bei der örtlichen Dienststelle Anzeige zu erstatten.

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