Besonders Produkte aus China betroffen

Online verkaufte Spielzeuge ist vermehrt gesundheitsschädlich

Veröffentlicht: 24.07.2023 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 24.07.2023
Plastikspielzeug

Spielzeug für Kinder, das im Internet vertrieben wird, enthält immer häufiger gesundheitsschädliche Chemikalien, die in der EU verboten sind. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten des Bunds für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Besonders betroffen seien demnach Produkte aus China, die mit Weichmachern oder anderen krebserregenden Stoffen belastet seien.

30 Prozent mehr gesundheitsschädliches Spielzeug

Konkret sei die Zahl der gemeldeten Artikel, die mit verbotenen Chemikalien belastet seien, in den letzten vier Jahren um 30 Prozent gestiegen. Dieser Wert beruht auf einer Auswertung des EU-Schnellwarnsystems für gefährliche Non-Food-Produkte. Wie der BUND analysiert habe, seien vor allem Spielzeuge wie Puppen oder Spielschleim aus chinesischer Produkte betroffen. Diese können demnach bis zur Hälfte aus hormonell schädlichen Weichmachern bestehen.  

Neben Weichmachern seien aber auch krebserregende Nitrosamine Bor, Bisphenol A und das extrem langlebige Altgift TBT nachgewiesen worden, erklärten die BUND-Experten weiter. Über 200 solche Spielzeuge seien von den zuständigen Behörden in der EU aufgespürt worden. 

BUND fordert stärkere Überwachungsmaßnahmen

Die Behörden seien allerdings dem BUND zufolge zu nachlässig, wenn es um die Überwachung des Online-Markts für Kinderspielzeug gehe. „Der Internethandel wird leider noch nicht vergleichbar mit dem stationären Handel überprüft“, moniert die BUND-Geschäftsführerin Antje Broock. „Es liegt in der Verantwortung der EU und der Bundesregierung, auch die Kleinsten zu schützen. Die geltenden Gesetze sind nicht ausreichend auf die digitale Welt ausgerichtet.“

Der BUND fordere deshalb schnelle Maßnahmen für eine „effektive nationale Marktüberwachungsstrategie“. Von Broock wirft den Behörden ein „Kompetenzwirrwarr“ vor, das zulasten der menschlichen Gesundheit gehe. Produktkontrollen und Sanktionen bedürfen ihrer Meinung nach klare gesetzliche Vorgaben, zudem sollen Überwachungsbehörden mit den notwendigen Mitteln ausgestattet werden und länderübergreifend enger zusammenarbeiten. 

Kritik an Amazon, Ebay und Alibaba

Die Auswertung zeige, dass sowohl EU als auch Bundesregierung „sehr wohl wissen, dass die Verstöße gegen EU-Recht im Online-Handel weitgehend außer Kontrolle geraten seien“. Der BUND kritisiert in diesem Zug auch die Online-Plattformen, die zur Verbreitung des schädlichen Spielzeugs beitragen. Allen voran stehen Fulfillment-Dienstleister und Plattform wie Amazon, Ebay und Alibaba im Fokus der Umweltschützer. Sie befänden sich „in einem rechtlichen Freiraum, wo sie die Verantwortung für die Einhaltung von Schutzvorschriften ganz legal umgehen können“, so von Broock. Über die Handelsriesen ließe sich ihrer Meinung nach alles auf den Markt bringen, weil „niemand ernsthafte Konsequenzen zu fürchten hat“. 

Bereits in der Vergangenheit gab es vermehrt Kritik an Händlers aus Südostasien, die fehlerhafte Produkte über Marktplätze wie Amazon anbieten. Da die Unternehmen häufig keine deutsche Geschäftsstelle haben, sind sie im Fall von Schäden am oder durch das Produkt nicht zu erreichen. Zudem hatten sich zahlreiche Anbieter so auch der Umsatzsteuer entzogen – um dem entgegenzuwirken, verpflichtet eine Änderung des Umsatzsteuergesetzes Marktplätze mittlerweile, die Umsatzsteuer-ID der Händler:innen zu erfassen. Ansonsten haften die Plattform für eventuelle Steuerschulden.

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