Schnelles Handeln

Amazon ändert Rückgabebedingungen: Das müssen Händler:innen wissen

Veröffentlicht: 25.10.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.11.2023
Amazon-Pakete auf Sofa und Person, die Amazon-App auf Handy öffnet

Amazon schraubt beinahe ständig an seinen Abläufen. Nun wurden einige Sachen beim Thema Rückgabegarantie geändert. Wir erklären, warum das für Händler:innen wichtig und was zu tun ist.

Amazon-Rückgabebedingungen – Warum sie wichtig ist

Neben dem Widerrufsrecht steht der Kundschaft auf Amazon auch spezielle Rückgabebedingungen zur Verfügung. Dabei handelt es sich um eine eigene Rückgabegarantie. Seit 2017 sind Händler:innen allerdings dazu verpflichtet, eine eigene Rückgabegarantie anzubieten, die mit der von Amazon deckungsgleich ist. Setzt man diese Vorgabe nicht um, droht die Sperre. Außerdem kann die Kundschaft dann immer noch auf den A-Z-Garantie-Antrag zurückgreifen, um die gewünschten Forderungen durchzusetzen. 

Folgerichtig bedeutet das: Nimmt Amazon Anpassungen vor, müssen auch die Händler:innen tätig werden.

Das wurde geändert

Amazon hat die 40-Euro-Grenze gestrichen. Bisher war es so, dass im Rahmen der Rückgabe über die „freiwilligen“ Rückgabebedingungen die Kosten für den Rückversand bei bestimmten Produkten dann durch die Händler:innen getragen wurden, wenn der Betrag über 40 Euro liegt und die Ware innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt zurückgesendet wird. 

Außerdem sollen Händler:innen die Kosten des Rückversandes grundsätzlich übernehmen, wenn es um die Rückgabe eines beschädigten, defekten oder nicht der Artikelbeschreibung entsprechenden Artikels geht.

Zu der Frage, wann Rücksendekosten übernommen werden müssen, hat Amazon die Tabelle aktualisiert. Die Tabelle gibt einen Überblick darüber, wann Händler:innen welche Kosten übernehmen. 

2023 10 25 15 17 29 Rückgabe und Erstattung von Marketplace Bestellungen Amazon Kundenservice

Das ist zu tun

Um einer Sperre durch Amazon zu entgehen, müssen Händler:innen ihre Rückgabebedingungen so anpassen, dass diese die Amazon-Änderungen enthalten. Der Händlerbund wird seine Mitglieder zeitnah in einem extra Newsletter informieren. Eine angepasste Version der deutschsprachigen „freiwilligen Rückgabebedingungen“ kann bereits im Mitgliederbereich abgerufen werden. 

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