Hilfe aus der Community

Auszahlungsstopp bei Amazon: So erreichten Betroffene eine Freigabe

Veröffentlicht: 10.11.2023 | Geschrieben von: Ricarda Eichler | Letzte Aktualisierung: 10.11.2023
Smartphone zeigt Amazon Seller-App

Etwa Anfang der Woche wurde bekannt, dass Amazon bereits seit dem 20. Oktober Gelder von Sellern einfriert. Viele Betroffene beklagten dabei vor allem die mangelhafte Kommunikation des Großkonzerns. So soll dieser zwar am 1. November eine Information verschickt haben – jedoch erscheint dies reichlich spät, in Anbetracht der bereits davor eingefrorenen Gelder. Auch einen konkreten Lösungsweg scheint es bis jetzt nicht zu geben.

Während viele vergebens auf eine zügige Bearbeitung seitens Amazon warten, helfen sich viele Händler:innen untereinander. Hier greifen wir einige der Tipps aus dem Netz auf.

So finden Sie die Nachricht vom 1. November

Amazon stützt den Auszahlungsstopp auf fehlende Unterlagen. Grundsätzlich wäre ein Hinweis auf eben dieses Fehlen vor der Sperre sinnvoll gewesen. Für viele Betroffene scheint eines der Probleme aber auch darin zu bestehen, dass sie die besagte E-Mail vom 1. November gar nicht erhalten haben.

Wie uns ein Händler mitteilt, wird die Information trotz ihrer Wichtigkeit dabei nicht einfach im Nachrichtenfach des Sellercentrals angezeigt. Aufzufinden sei sie stattdessen im Benachrichtigungsbereich unter dem Punkt „Kundenzufriedenheit“. Dort findet man sie unter dem Betreff „Your disbursements have been suspended due to indicators of unmet EU business establishment requirements“.

Die Nachricht weist darauf hin, dass nicht alle notwendigen Unterlagen zum Nachweis der Umsatzsteuererbringung innerhalb der EU vorliegen. Amazon fordert Seller nun dazu auf, diese nachzureichen. Weitere Informationen dazu findet man auf der Sellercentral-Seite zur EU-Mehrwertsteuergesetzgebung zum elektronischen Geschäftsverkehr (EU VOEC)

 

Amazon möchte die Marktplatzhaftung umgehen

Der Grund ist also die sogenannte Marktplatzhaftung, die Unternehmen dazu zwingt, für die Umsatzsteuerausfälle ihrer Händler:innen aufzukommen. Dieser Haftung kann entgangen werden, in dem man sichergeht, dass die verkaufenden Unternehmen umsatzsteuerlich in Deutschland registriert sind.

Viele Betroffene betonen, dass die angeforderten Unterlagen bei Amazon doch bereits vorliegen würden. Um im aktuellen Problemfall eine schnelle Lösung zu erzielen, sei es jedoch ratsam, diese erneut zu verifizieren.

Besondere Probleme für Personengesellschaften

Marktplatzexperte Michael Frontzek engagiert sich seit Beginn der Problematik auf LinkedIn für die Betroffenen. In einem Beitrag vom 10. November betont er dabei, dass momentan vor allem noch Personengesellschaften um ihre Erlöse kämpfen müssen. Von diesen wird folglich eine Kopie des Gewerberegisterauszugs gefordert, welche nicht älter als 180 Tage sein soll.

Eine Möglichkeit, diesen Nachweis zu erbringen, stellt dabei offenbar eine Bescheinigung des Finanzamtes dar. Den Vordruck „Nachweis der Eintragung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) (USt 1 TN)“ bietet das Bundesministerium dabei als digitale Variante, welche sich per E-Mail einsenden lässt.

Der Fall zeigt vor allem, dass die Vernetzung einzelner Händler:innen untereinander unerlässlich in der Vertretung der eigenen Interessen sein kann. Wenn Sie weiterhin von einer Sperre betroffen sind, zögern Sie nicht, uns Ihre Erfahrungen in den Kommentaren zu schildern. 

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.