Das Bundeskabinett arbeitet noch an der Umsetzung des großen Hilfspakets für Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständige, aber einige Bundesländer ermöglichen bereits jetzt Anträge auf die für finanzielle Soforthilfen, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Bis die Bundesmittel zur Verfügung stehen, wird es wohl noch bis nächste Woche dauern.
In vier Bundesländern kann man bereits den Antrag stellen, heute sollen drei Länder hinzukommen. Den Antrag stellt man entweder beim jeweiligen Wirtschaftsministerium oder einer Landesbank. Es handelt sich in allen Fällen um nicht rückzahlbare, einmalige Zuschüsse für drei Monate.
Bundes- und Ländersoforthilfen sind offenbar kombinierbar, aber nur bis zur vom Bund festgesetzten Grenze (9.000 Euro für Unternehmen mit bis zu 5 Beschäftigten; 15.000 Euro mit bis zu 10 Beschäftigten). Es gibt aber auch bei einigen Landesbanken Unsicherheiten darüber, wie genau die Regelung sein wird. Händler und Unternehmer sollten sich telefonisch mit den zuständigen Institutionen in Verbindung setzen, um diese Fragen im jeweiligen Einzelfall zu klären.
Die niedersächsische Investitions- und Förderbank empfiehlt, wenn möglich zuerst Ländermittel zu beantragen und dann – wenn nötig – mit Bundesmitteln zu ergänzen.
Informationen zu allen weiteren Bundesländern haben wir in einem eigenen Artikel übersichtlich zusammengetragen.
Kommentare
über die Vor- und Nachteile des Föderalismus lässt es sich vortrefflich streiten.
Fakt ist: Die Soforthilfen aus Bundesmitteln werden in allen Bundesländern zu den gleichen Bedingungen verfügbar sein. In Niedersachsen wird die Möglichkeit einen Antrag zu stellen in dieser Woche erwartet. Einige Länder bieten eigene Mittel an. Dazu gehört auch Niedersachsen. Man wird also zusätzlich zu den derzeitig beantragbaren Soforthilfen in Niedersachsen in Kürze auch die Bundesmittel beantragen können.
Die NBank Niedersachsen sagt dazu: Die Bundesmittel „können leider zurzeit noch nicht ausgezahlt werden. Die Vorbereitung dazu läuft auf Hochtouren. Ein gewährter Landeszuschuss wird wahrscheinlich auf den Bundeszuschuss angerechnet! Das wird gerade geklärt!” (nbank.de/.../...)
Ob Unternehmer in Niedersachsen auch Zuschüsse für ein Nebengewerbe erhalten, können wir derzeit nicht sagen. Dazu müssten Sie bei der NBank nachfragen. In einigen Bundesländern ist dies nicht möglich.
Der Danksagung an das Pflegepersonal, Ärzte, Feuerwehr, Polizei und Lebensmittelhän dler schließen wir uns selbstverständl ich an!
Mit freundlichen Grüßen,
Die Redaktion
Dennoch ärgert es mich sehr, dass mal wieder Unterschiede zwischen den einzelenen Bundesländern gemacht werden.
Warum bekommt ein Einzelunternehm er in Niedrsachsen weniger Zuschuss ????
Sind wir wirklich ein Land und eine Demokratie???
Und stimmt es, dass auch Unternehmer Zuschüsse erhalten obwohl es ein Nebengewerbe ist und geld per einer Festeinstellung kommt????
Trotz der Ärgerniss möchte ich aber mal Danke sagen, vor allem an Pflegepersonal, Ärzte, feuerwehr, Polizei, lebensmittelhän dler samt Personal und den unendlich vielen Helfern!
DANKESCHÖN
Aber wir werden kein Geld beantragen, da wir nicht unmittelbar betroffen sind.
Wir haben zwar 30% weniger Umsatz als jeweils im Monat März der vergangenen sechs Jahre (Onlinehandel) und kein plus auf dem Konto.
Jedoch sind die 30% nicht nachweislich auf Corona zu schieben.
Und das negative Eigenkapital ist immer noch die Folge der Abwrackprämie aus dem Jahr 2009.
Damals gab es im Übrigen keine Unterstützung für kleine Unternehmen. Es gab nur gefräßige Banken.
So kämpfen wir weiter mit eigenen Mitteln.
Dennoch sind wir froh, dass es nun anders ist. Die Hilfen sollen die Unternehmer bekommen, die auf Grund Schließung komplett "kalt gestellt" worden. Diejenigen, welche tatsächlich in ihrer Existenz gefährdet sind.
Was mich ärgert:
Es gibt jetzt schon einige Unternehmer, die nicht von Corona betroffen sind, jedoch ihren Antrag bereits abgesendet haben. Das sind für mich egoistische Schmarotzer, die gewissenlos lügen und falsche Angaben machen.
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