Überbrückungshilfe III

Bis zu 20.000 Euro: Bundesregierung erstattet Corona-Investitionen in den Online-Shop

Veröffentlicht: 02.02.2021 | Geschrieben von: Patrick Schwalger | Letzte Aktualisierung: 02.02.2021
Geldmünzen, OP-Maske und Geschäftsunterlagen

Die Bundesregierung will noch im Februar die Überbrückungshilfe III an den Start bringen und die Antragstellung starten. Im Februar soll es erste Abschlagszahlungen geben, ab März dann die reguläre Auszahlung der Zuschüsse, die für Unternehmen bereitgestellt werden, die durch die Coronakrise in wirtschaftliche Bedrängnis geraten sind. 

Der Umfang und die Ausgestaltung der dritten Runde der Überbrückungshilfe wurde lange diskutiert und verändert. Eine wichtige Erneuerung der Förderbedingungen: Investitionen in die Digitalisierung gelten jetzt als erstattungsfähige Kostenpositionen. Wer während der Krise einen Online-Shop aufgebaut oder erweitert hat, oder wer sich bei großen Plattformen wie Amazon registriert hat, kann diese Kosten erstattet bekommen. 

Voraussetzungen für Überbrückungshilfe III müssen erfüllt sein 

Natürlich müssen für die Förderung aus dem Hilfsprogramm die normalen Voraussetzungen zum Erhalt der Überbrückungshilfe III erfüllt sein. Das wichtigste Kriterium für die Antragsberechtigung ist, dass ein Unternehmen durch die Coronakrise einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten hat. Dann kann man die Fixkostenerstattung erhalten, die nach Höhe des Umsatzeinbruchs gestaffelt ist. 

Eine detaillierte Übersicht über die Förderbedingungen, Erstattungsstaffelung, Antragstellung und weitere Informationen haben wir bereits in unserem FAQ zur Überbrückungshilfe III und der Neustarthilfe zusammengestellt. 

Bis zu 20.000 Euro für Digitalinvestitionen

Bisher konnte man die verschiedenen Hilfsprogramme bereits für betriebliche Fixkosten nutzen. Dazu zählten etwa Mieten, Leasingraten, Pachten, Wartung von Maschinen oder betriebliche Stromkosten. Diese Liste von erstattungsfähigen Kostenpositionen wird nun aber auch um Investitionen in die betriebliche Digitalisierung und Modernisierung erweitert. 

Das könnte etwa Gastronomen und stationären Händlern zugutekommen, die während der Krise einen Online-Shop auf- oder ausgebaut haben. Aber auch Online-Händler dürften Kosten zur Erweiterung des eigenen Shops aufgrund der Coronakrise geltend machen können, wenn sie antragsberechtigt sind. Und auch Eintrittskosten auf großen Plattformen und Marktplätzen sollen geltend gemacht werden können. Für solche Digitalinvestitionen können im Rahmen der Überbrückungshilfe III einmalig bis zu 20.000 Euro gefördert werden. 

Mehr Informationen der Bundesregierung gibt es auf der offiziellen Antragsplattform. Noch kann man keine Anträge für die Überbrückungshilfe III stellen. Dies soll aber im Februar ermöglicht werden. 

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