Händlerbund Schlichtungsstelle: Wettbewerbsverstöße schnell und kostengünstig klären

Veröffentlicht: 26.11.2015 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 26.11.2015

Abmahnungen sind ein leidiges Thema im deutschen E-Commerce. Teilweise hat sich darum regelrecht eine ganze Industrie gebildet. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist dies mehr als problematisch. Der Händlerbund hat deswegen die Initiative FairCommerce gestartet und mit der ersten Schlichtungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten unter Online-Händlern ein Instrument geschaffen, das Nerven – und vor allem Geld – sparen soll.

Zwei Geschäftsmänner schütteln sich die Hand.

(Bildquelle Schlichtung: g-stockstudio via Shutterstock)

Ein Blick in den Briefkasten und schon ist die Laune im Keller. Wer eine Abmahnung erhält, sieht sich sehr schnell mit vielen Problemen konfrontiert. Wie umfangreich der Weg einer Abmahnung ist, hat der Händlerbund in einer Infografik aufgearbeitet. Neben sehr vielen Nerven kostet eine Abmahnung in der Regel auch sehr viel Geld, was vor allem KMUs vor große Probleme stellen kann. Aber gibt es noch einen anderen Weg? Warum wird überhaupt abgemahnt und nicht ein anderer Weg gesucht?

Genau diese Frage hat sich auch der Händlerbund gestellt und die Initiative FairCommerce ins Leben gerufen. Ziel der Initiative ist ein fairer Wettbewerb und das bedeutet auch einen fairen Umgang zwischen den Händlern. Mit der Initiative hat der Händlerbund nun auch die Schlichtungsstelle für Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen Online-Händlern ins Leben gerufen.

Wie die Schlichtungsstelle funktioniert

Wie der Name schon sagt, tritt die Schlichtungsstelle als unparteiische Instanz auf und kann eine außergerichtliche Einigung mit den beiden Parteien erzielen. Das spart sowohl Zeit, Nerven und Geld. Denn eine Abmahnung in puncto Wettbewerbsverstoß wird durchschnittlich mit einem Streitwert in Höhe von 10.000 festgesetzt. Die sich daraus ergebenen Anwaltskosten liegen in diesem speziellen Fall bei circa 1.300 Euro.

Aber in welchen Konstellationen wird die Schlichtungsstelle relevant? Das ist recht simpel: Wenn ein Online-Händler feststellt, dass einer seiner Wettbewerber wettbewerbswidrig handelt, geht dieser normalerweise zu seinem Anwalt und lässt den Wettbewerber abmahnen und fordert die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung. Daraufhin geht der Abgemahnte zu seinem Anwalt und lässt prüfen, ob die Abmahnung gerechtfertigt ist oder nicht. Bereits diese Schritte haben auf beiden Seiten nicht unerhebliche Anwaltskosten verursacht. Und das ist der Anfang. Dabei muss es überhaupt nicht so weit kommen, denn das Problem kann auch die Schlichtungsstelle lösen und die ganze Prozedur vereinfachen.

Anstatt zum Anwalt zu gehen, meldet der Online-Händler, der bei seinem Wettbewerber den Verstoß festgestellt hat, diesen einfach bei der Schlichtungsstelle. Diese wendet sich wiederrum mit der Aufforderung, sich dem Schlichtungsverfahren anzuschließen und eine Stellungnahme abzugeben, an den Wettbewerber. Lenkt dieser ein und stimmt dem Schlichtungsverfahren zu, wird von der Schlichtungsstelle die Sach- und Rechtslage geprüft und den Parteien ein Einigungsvorschlag vorgelegt, der bei Bestehen des Verstoßes in der Regel wieder eine Unterlassungsverpflichtung enthält. Dabei berücksichtigt der Vorschlag aber auch andere Umstände, wie zum Beispiel Vorsätzlichkeit und Größe der Unternehmen. Stimmen beide Parteien dem Vorschlag zu, kommt ein Unterlassungsvertrag zustande.

Und damit ist die Problematik vom Tisch. Die Kosten sind gering und belaufen sich pro Schlichtungsverfahren auf 195,00 Euro. Die Gebühr entsteht nur, wenn sich die Parteien auch tatsächlich außergerichtlich einigen. Händlerbund-Mitglieder mit einem Basic-, Premium- oder Unlimited-Paket sowie Local Paket sparen 15 Euro und zahlen entsprechend nur 180 Euro pro Schlichtungsverfahren.

Zeit, Nerven und Geld gespart

Die Vorteile liegen dabei sofort auf der Hand – sowohl für den Abmahner als auch für den Abgemahnten.

Denn der Abmahnende geht keinerlei Risiko ein, da es sich bei dem beiderseits angenommenen Schlichtungsspruch um einen rechtswirksamen Unterlassungsvertrag handelt. Entsprechend kann beim Scheitern des Schlichtungsverfahrens immer noch vor Gericht gegangen werden. Nicht zu unterschätzen ist auch die positive Wirkung auf das eigene Image, denn wer oft und viel abmahnt, wird gerade im Internet gern an den Pranger gestellt. Zu guter Letzt wird durch die friedliche Lösung auch die Gefahr einer Gegenabmahnung reduziert.

Und für den Abgemahnten: Nun, geringe Kosten und eine schnelle sowie unkomplizierte Lösung für ein sonst im Extremfall existenzbedrohendes Problem sprechen für sich.

Von der Schlichtungsstelle, deren Träger der Händlerbund e.V. ist, können alle profitieren, also sowohl Händlerbund-Mitglieder als auch Nicht-Mitglieder. Wer sich jetzt fragt, was die Schlichtungsstelle so besonders macht – schließlich gibt es sowas ähnliches ja schon – dem sei gesagt: Die Schlichtungsstelle des Händlerbund e.V. ist die einzige, die sich auf wettbewerbsrechtliche Streitigkeiten unter Online-Händlern spezialisiert hat.

Informationen und die Möglichkeit zur Teilnahme an der Initiative FairCommerce finden Sie hier. Wenn Sie sich weiter über die Schlichtungsstelle des Händlerbundes informieren wollen, ist das hier möglich.

 

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