Kolumne: Lang, länger, AGB – Vom (Un)Sinn endloser Rechtstexte

Veröffentlicht: 01.07.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.08.2017

Ja, ich gebe zu. Hier und ganz hochoffiziell … Ich bin schuldig im Sinne der Anklage. Ich habe ein fünfjähriges Jurastudium absolviert und zwei Jahre Referendariat erfolgreich hinter mich gebracht … und ich lese keine Rechtstexte. Nie. Keine AGB und schon gar keine Datenschutzerklärung. Aber welchen Sinn haben solche Texte, wenn sie nicht mal, die, die sie verstehen können, lesen?

Ein Beispiel aus der Praxis: „Darf man seine Waren als Online-Händler auch in gebrauchten Waschmittelkartons versenden?“ – Diese Frage wurde mir gestern erst im Kollegenkreis gestellt. Im Übrigen ein Leid, das jeder Jurist und Rechtsanwalt teilt. Die Bevölkerung erwartet von uns Fachleuten immer und auf alles eine Antwort. Wir kennen quasi jedes Gesetz in- und auswendig oder haben – wie einer meiner Professoren an der Uni – zumindest immer unser Taschen-BGB dabei. Aber das nur am Rande. „Ich habe noch nie von einer solchen Beschränkung gehört“, war meine Antwort. Daraufhin ungläubige Blicke. „Bist du dir sicher? In Deutschland gibt es für alles ein Gesetz. Bestimmt auch für gebrauchte Waschmittelkartons.“ Das war schlussendlich der Grundstein für diese Kolumne.

Rechtstexte sollen Fragen beantworten – nicht neue aufwerfen

Ist Deutschland überreguliert, stellt sich mir da die Frage. Nicht nur Gesetze werden in den Augen der Menschen immer aufgeblähter und damit überraschend unverständlicher. Diese Tendenz hat natürlich auch Einfluss auf den Online-Handel. Dort wird in zahlreichen AGB, Datenschutzerklärungen und Widerrufsbelehrungen munter informiert, erklärt und belehrt. Je länger der Text (und je größer das Unternehmen) desto weniger wird damit letztendlich wirklich aufgeklärt. Das ist der Eindruck der den Internetusern aber offensichtlich im Gedächtnis bleibt. Kein Wunder, dass die zahlreichen rechtlichen Ausführungen nur genervt weggeklickt werden. Oder haben Sie bei einer Bestellung im Internet jemals die AGB gelesen, denen Sie zuvor mit einem Häkchen zugestimmt haben?

Kein Wunder, wenn die AGB – ohne Datenschutzerklärung und sonstige gesetzliche Hinweise – von Amazon mit epischen 6153 Wörtern zu Buche schlagen. Wie die Stiftung Warentest festgestellt hat, informiert Amazon sogar in einem Satz von mehr als 130 Wörtern Länge. Dicht gefolgt wird Amazon übrigens von Google. Die Pdf-Version der Datenschutzerklärung kommt immerhin auf stolze 10 Seiten und 4044 Wörter. Mit den Nutzungsbedingungen kommen noch einmal 1812 Wörter obendrauf. Überraschenderweise ist Facebook mit seiner Datenschutzrichtlinie über 2801 Wörter nur auf dem letzten Platz in meinem nicht repräsentativen Ranking. Ganz klarer Überraschungssieger mit den längsten Texten ist jedoch ein deutsches Unternehmen: Zalando’s AGB und Datenschutzhinweise kommen zusammen auf stolze 11974 Wörter. Mit Copy und Paste komme ich damit auf 31 virtuelle Word-Seiten. Das entspricht in etwa dem ersten Drittel von Goethes Faust.

Rechtliche Ausführungen als Piktogramme?

Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen sind allgegenwärtig und in regelmäßigem Abstand Gegenstand von Medienberichten. Kein Wunder, dass der Drang zu immer mehr vorgetäuschter Transparenz groß ist, Datenschutzerklärungen immer länger und aufgeblähter werden. Die Belehrungen verfehlen aber letztendlich ihren Zweck, denn für den durchschnittlichen Leser sind die Texte wenig bis gar nicht aussagekräftig.

Ob genau dieses Problem dazu geführt hat, dass die neue Datenschutzgrundverordnung auch die Darstellung der Informationen als Piktogramme zulässt, ist nur zu vermuten. Wenn ich daran denke, dass ich eine Rechtstexterstellung in Piktogramm-Form auf den Tisch bekomme, habe ich sofort einen Knoten im Kopf. Aber egal. Die betreffenden Informationen sollen den Internetnutzern laut der Datenschutzgrundverordnung in Kombination mit standardisierten Bildsymbolen bereitgestellt werden, um in leicht wahrnehmbarer, verständlicher und klar nachvollziehbarer Form einen aussagekräftigen Überblick über die beabsichtigte Verarbeitung zu vermitteln. Im Falle von Facebook, Google & Co. dürfte das eine ganz spannende Foto-Love-Story werden. Würde man das BGB in Piktogramm-Form gestalten, sogar ein ganzer Bildband. Meiner Meinung nach ist es den Versuch aber trotzdem wert.

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