Kolumne: Kämpft nicht gegen Uber, unterstützt es!

Veröffentlicht: 02.05.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 02.05.2014

Uber und Airbnb sorgen derzeit für viel Aufsehen: Die neuen Dienste wollen es Menschen ermöglichen, einfach und bequem von A nach B zu kommen beziehungsweise günstig bei B unterzukommen. Die Taxi- und Zimmervermittlung von Privatpersonen stößt aber auf heftige Gegenwehr. Die Konzepte verstoßen gegen Gesetze, Verordnungen und sollen obendrein noch der Steuerhinterziehung dienen. Es wirkt aber auch wieder so, als würde sich die Alte Welt gegen das Internet sträuben.

Das Internet und daraus entstehende Dienste haben der alten Industrie schön des Öfteren Angst eingejagt. In den 90ern nutzten einige Menschen die Möglichkeiten des Internets, um Filesharing zu betreiben. Das stellte vor allem die Musikindustrie vor große Probleme: Ganze Alben wurden durch das Internet verbreitet, die Verkaufszahlen gingen in den Keller. Grund genug für die Industrie, die so prominent die neue Welt verschlafen hatte, gegen das Internet und seine Nutzer vorzugehen. Damit hat sie sich allerdings eher mehr Feinde als Freunde gemacht – hätten die großen Labels in den 90ern die Möglichkeiten der vernetzten Welt für sich entdeckt, wäre sicher Vieles anders gekommen.

Uber und Airbnb: Schwarzarbeit und Gesetzlosgkeit?

Heute erleben andere Branchen und andere Dienste einen ähnlichen Kampf: Limousinen- und Taxidienste wie Uber oder auch die Zimmervermittlung Airbnb streiten sich derzeit heftig mit den etablierten Verbänden. Der Vorwurf: Gesetze werden missachtet, Privatpersonen zur Schwarzarbeit animiert und Sicherheitsbestimmungen nicht eingehalten. In ganz Europa gehen die Taxifahrer gegen die Uber-App auf die Barrikaden. In Berlin trat gestern ein Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen in Kraft, wodurch Airbnb verboten werden könnte.

Natürlich hat der Widerstand der Branchen seine Berechtigung. Wer haftet im Schadensfall, wenn ein Mieter in einer Airbnb-Wohnung mal richtig die Sau rauslässt? Welche Steuern müssen für die Vermietung der Wohnung anfallen und wie werden sie berechnet? Zählt die Wohnungsvermietung über Airbnb als Nebenbeschäftigung? Ähnliche Fragen lassen sich auch auf den Taxiservice Uber übertragen. Die Gesetzeslage ist sicherlich ungenau, wenn nicht sogar nicht existent, was das betrifft. Doch vielleicht sollte man sich bemühen, die Gesetzeslage an die neuen Dienste anzupassen, anstatt die neuen Dienste schlichtweg zu verbieten. Die Petition „Aufruf zum Teilen!“ fordert genau das von der Politik.

Nutzt die neuen Möglichkeiten!

Die Angebote von Uber und Airbnb sind an und für sich nämlich unterstützenswert. Wieso sollten Wohnungen leer stehen, wenn der Bewohner im Urlaub ist und jemand anders in der Stadt gerne selbst Urlaub machen möchte – und das auch noch im selben Zeitraum? Wieso sollten Menschen ihre Autos nicht teilen dürfen – gegen ein Entgelt? Das entlastet schließlich die Straßen und führt zu weniger Abgasen in der Luft und so weiter. Portale für Mitfahrgelegenheiten bieten im Grunde keinen sonderlich anderen Dienst an. Das Teilen von Wohnungen und Autos macht in vielen Punkten Sinn.

Dass bestehende Verbände und Industrien gegen derartige Dienste protestieren, wirkt wie eine Angst vor der neuen Welt. Die Musikindustrie hatte seinerzeit keinen Erfolg, inzwischen hat auch sie (endlich) die Möglichkeiten des Internets für sich entdeckt. Und doch hinkt sie noch hinterher. Das soll nicht heißen, dass die Kritik der Verbände ohne Grundlage ist. Die Probleme von Versicherungen und Steuerzahlungen bleiben vorerst bestehen. Es liegt hier eindeutig an dem Gesetzgeber, eine vernünftige Rechtsgrundlage für Dienste wie Uber und Airbnb zu schaffen. Die Industrie sollte sich insgesamt dafür einsetzen. Gegen das Internet und daraus entstehende Konzepte – vor allem solche, die Sinn machen – zu protestieren, ist ein Kampf auf verlorenem Boden.

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