Leiharbeiter dürfen nach Tarifvertrag schlechter bezahlt werden
Das Bundesarbeitsgericht fällte gestern ein Urteil zum Gleichbehandlungsgrundsatz und stellte fest, dass Equal Pay nicht zwingend für Leiharbeit gilt.
Das Bundesarbeitsgericht fällte gestern ein Urteil zum Gleichbehandlungsgrundsatz und stellte fest, dass Equal Pay nicht zwingend für Leiharbeit gilt.
Das Hinweisgeberschutzgesetz befindet sich auf der Zielgeraden, bereits Mitte Juni könnte es in Kraft treten. Viele Unternehmen sind jetzt im Zugzwang.
Studien zeigen eine zunehmende Beliebtheit für weniger Arbeitsstunden pro Woche. Für eine rechtliche Ausgestaltung fühlt sich der Staat aber eher nicht zuständig.
Erfolgt eine Krankmeldung nach Erhalt der Kündigung, bedeutet das nicht zwingend, dass ihre Echtheit zweifelhaft ist. Die zeitliche Abfolge ist entscheidend.
…und zwar dann, wenn man hierfür keine Pausenzeit abzieht oder sich aussticht.
Nicht jedes Unternehmen hat die Kapazitäten für feste Angestellte. Freie Mitarbeiter scheinen die (kurzfristige) Lösung zu sein.
Es gibt endlich Neuigkeiten in Sachen Arbeitszeiterfassung: Das Bundesarbeitsministerium hat einen Entwurf ausgearbeitet, wir haben hineingeschaut.
Das Verwaltungsgericht Berlin musste über den Streit zwischen einem Polizeihauptkommissar und seinem Dienstherren entscheiden.
Deutschland hinkt in Sachen Arbeitszeiterfassung hinterher. Der Grund dafür liegt auch in dem BAG-Urteil.
Außerdem: Twitter ermöglicht bald Krypto- und Aktienhandel, und Zuckerpreise steigen massiv an.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.