Fristlose Kündigung: Was müssen Arbeitgeber:innen beachten?
Eine fristlose Kündigung stellt oftmals einen schweren Einschnitt in der Karriere dar. Darum müssen Führungskräfte einiges beachten.
Eine fristlose Kündigung stellt oftmals einen schweren Einschnitt in der Karriere dar. Darum müssen Führungskräfte einiges beachten.
Die großen Sommerferien rücken in greifbare Nähe oder haben schon begonnen. Da können die Gemüter bei Detailfragen schon einmal hochkochen.
Wer sich am Arbeitsplatz unrechtmäßig verhält, muss mit einer Kündigung rechnen. Erst recht, wenn er sich dabei filmen lässt.
Überstunden gehören in vielen Betrieben dazu. Aber: Was ist eigentlich der rechtliche Rahmen?
In vielen Büros ist es jetzt kuschelig warm. Was aber hat das für Konsequenzen? Darf man einfach unbescholten zu Hause bleiben?
Ein Arbeitnehmer klagte, weil er dem Arbeitgeber die für sich selbst gezahlte Vermittlungsprovision zurückzahlen sollte. Das BAG gab ersterem recht.
Wer eine Kollegin mit einem sextischen „Witz“ belästigt und beleidigt, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Für Führungskräfte kann eine Kündigung zur echten Herausforderung werden. Hier gibt es einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte.
Das Bundesarbeitsgericht hat geurteilt, dass ein Betriebsrat und Datenschutzbeauftragter in Personalunion nicht zusammenpassen.
Neue Zahlen offenbaren, dass die Deutschen eine massive Menge an Überstunden ansammeln. Doch es gibt auch Positives zu vermelden.
Durch politische Entscheidungen und den damit einhergehend Gesetzesänderungen, oder aufgrund von Urteilen kommt es immer wieder zu rechtlichen Änderungen.
So wurde erst kürzlich die Erhöhung des Mindestlohns auf zwölf Euro ab Oktober 2022 beschlossen.
Außerdem gab es eine Neuregelung dazu, welche Informationen in Arbeitsverträgen enthalten sein müssen, die ab August 2022 in Kraft tritt.
Besonders während der Corona-Pandemie wurde das Arbeiten von Zuhause (das sogenannte Homeoffice) immer beliebter. Hier sollte vertraglich festgehalten werden, ob und in welchem Umfang der Arbeitgeber Homeoffice ermöglicht. Vor allem in Bezug auf Feiertage kann es eine große Rolle spielen, wo der Arbeitsort des Angestellten liegt.
Wenn es viel zu tun gibt, ordnen Arbeitgeber gerne mal Überstunden an. Die Voraussetzungen dafür müssen allerdings im Arbeitsvertrag, über den Betriebsrat oder in einem Tarifvertrag vereinbart worden sein. Nur in Ausnahmefällen darf der Arbeitgeber ohne eine solche Vereinbarung Überstunden anordnen.
Wie viel Urlaub einem Arbeitnehmer zusteht, ist sogar in einem eigenen Gesetz, im Bundesurlaubsgesetz, geregelt. So stehen einem Arbeitnehmer bei einer 5-Tages-Arbeitswoche mindestens 20 Urlaubstage zu. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeitern im Arbeitsvertrag natürlich mehr Urlaub zusprechen. Das Übertragen von Urlaubstagen ins Folgejahr und der Verfall von Urlaubstagen ist auch an einige Bedingungen geknüpft. Bei der Erstellung von Arbeitsverträgen sollten Arbeitgeber also bestenfalls einen Experten zurate ziehen.