Vor dem Verwaltungsgericht Köln klagt TikTok gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts bestätigte den Vorgang gegenüber dem Spiegel. Konkret klagt das Unternehmen gegen die Verpflichtung von Unternehmen, Nutzerdaten an das Bundeskriminalamt (BKA) weiterzuleiten, wenn die Nutzer strafbare Inhalte posten. Das Unternehmen werde auch künftig zwar weiterhin auf Anfrage Daten herausgeben, wehrt sich aber gegen die proaktive Meldung entsprechender Inhalte.
Nach Spiegel-Informationen gehe das BKA aber unabhängig von der jetzt eingereichten Klage ohnehin nicht davon aus, dass TikTok problematische Inhalte an die neu eingerichtete Zentralstelle des Amts melden werde. Diese startet ihre Arbeit am 1. Februar. Man hatte ursprünglich mit mehreren zehntausend Meldungen monatlich von sozialen Netzwerken gerechnet. Schon im Juli vergangenen Jahres hatten aber Facebook und YouTube im Eilverfahren gegen die Meldeverpflichtung geklagt.
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