Enkeltrick und Co.

Messenger-Betrug verursacht 22 Millionen Euro Schaden

Veröffentlicht: 05.04.2023 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.04.2023
WhatsApp

Der Enkeltrick ist mittlerweile eine etablierte Masche, wenn es um Online-Betrug geht – und ganz offenbar ist es nach wie vor eine sehr erfolgreiche Masche. Allein in den ersten acht Monaten des Jahres 2022 habe die Polizei über 40.000 Fälle registriert, erklärte der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, am Dienstag gegenüber den Zeitungen der Funke Mediengruppe.

Mehr als ein Viertel der Versuche seien erfolgreich gewesen. Dabei handelt es sich nicht ausschließlich um „Enkeltricks“, die Masche ist offenbar derzeit aber die gefährlichste. Der Gesamtschaden belaufe sich auf 22 Millionen Euro. Betroffen seien längst nicht nur ältere Personengruppen, sondern auch jüngere. Münch spricht von einem „verbreiteten Phänomen“.

 

Enkeltrick erkennen

Das BKA hat Ende Februar einen Warnhinweis zum Messenger-Betrug herausgegeben und bezieht sich dabei explizit auf den Enkeltrick. Die möglichen Opfer erhalten dabei über eine Messenger-App wie WhatsApp eine Nachricht von einer unbekannten Telefonnummer. Dabei geben sich die Täter als Angehörige aus und sprechen die Opfer etwa mit „Mama“, „Papa“ oder „Oma“ an. Sie hätten ihr altes Handy verloren oder es sei kaputt, darum melden sie sich von einer neuen Nummer.

Springt jemand auf die Ansprache an, beginnt der eigentliche Betrug. Die Täter bitten um Banküberweisungen, weil die eigene Banking-App auf dem neuen Handy angeblich nicht funktioniere und suggerieren dabei Zeitdruck („Ich muss die Rechnung so schnell wie möglich bezahlen“).

Auf Geldforderungen über Messenger-Dienste sollte man grundsätzlich nicht eingehen. Das BKA rät, die vermeintlichen Angehörigen über andere Wege zu kontaktieren, um sicherzustellen, dass es sich um die echte Person handelt. Unbekannte Rufnummern sollten nicht als Kontakt im Smartphone gespeichert werden. Wer auf den Trick hereingefallen ist, sollte natürlich keine weiteren Geldbeträge überweisen und sich an die örtliche Polizeistelle oder die Online-Wache des jeweiligen Bundeslandes wenden. Wurde bereits Geld überwiesen, sollten sich Betroffene an ihr Bankinstitut wenden, um – wenn möglich – eine Rückbuchung zu erreichen oder die Überweisung zu stornieren.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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