Hass, Hetze und Bedrohungen im Netz sollen künftig schärfer verfolgt werden. Das Bundesjustizministerium (BJM) plant einem Bericht des ARD-Hauptstadtstudios zufolge ein „Gesetz gegen digitale Gewalt“. Das Gesetz soll dabei über das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) hinausgehen, das Social-Media-Anbieter bereits verpflichtet, derartige Inhalte zeitnah zu löschen. Künftig sollen Gerichte auf Verlangen von Betroffenen, die „schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen“ ausgesetzt sind, Accountsperren anordnen können.
Das Gesetz hatte die Ampel-Regierung bereits 2021 im Koalitionsvertrag angekündigt. Nun habe das BJM Eckpunkte dafür erarbeitet. Accountsperren sollen „unter gewissen Voraussetzungen“ möglich sein. Das Gesetz richte sich gegen „notorische Rechtsverletzer im digitalen Raum“. Sperren müssen „verhältnismäßig“ sein und nur bei „schwerwiegenden“ Fällen angeordnet werden. Dies dürfte letztlich Auslegungssache der Gerichte sein. Accountsperren sollen zudem nur erfolgen, wenn andere Möglichkeiten wie die Löschung des Posts nicht ausreichen. Die entsprechenden Accountinhaber sollen die Möglichkeit zur Stellungnahme bekommen, zudem sollen die Sperren „für einen angemessenen Zeitraum“ gelten.
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