Bundesweite Razzien gegen Hass im Netz

Veröffentlicht: 14.06.2023
imgAktualisierung: 14.06.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.06.2023
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Grafik Hass im Netz
© VectorMine / Shutterstock.com
Mit einem Aktionstag gehen BKA und Polizeibehörden gegen Hass im Netz vor.


Auch wenn ein Blick in einige Kommentarspalten anderes vermuten lässt, ist das Internet kein rechtsfreier Raum. Straftaten wie Nötigung, Bedrohung und Volksverhetzung, aber auch die Aufforderung zu Straftaten können mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahre geahndet werden. Eine Beleidigung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden. 

Mit dem Aktionstag der deutschen Polizei soll gegen Verfasser:innen von strafbaren Posts vorgegangen werden. 

130 polizeiliche Maßnahmen in 16 Bundesländern

Mit dem neunten Aktionstag gegen Kriminalität im Netz will die Polizei gegen Straftaten im Netz vorgehen. In allen 16 Bundesländern gab es insgesamt rund 130 polizeiliche Maßnahmen, wie Wohnungsdurchsuchungen und Vernehmungen, wie das BKA in einer Pressemitteilung bekannt gab. Die Maßnahmen wurden von den regional zuständigen Polizei- und Justizbehörden durchgeführt und vom Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Polizei begleitet.

Starker Anstieg von Hasspostings 

Die polizeilich erfassten Fallzahlen sind im letzten Jahr stark gestiegen. Während im Jahr 2021 2.411 Fälle registriert wurden, waren es 2022 3.396 Fälle. Das macht einen Anstieg von gut 40 Prozent. Allerdings werden viele strafrechtlich relevante Beiträge nicht zur Anzeige gebracht oder den Netzbetreibern gemeldet. Zudem werden viele Posts in geschlossenen Foren oder Diskussionsgruppen gepostet und können so von den Strafverfolgungsbehörden nicht entdeckt werden. So, dass die Behörden von einer hohen Dunkelziffer ausgehen. 

Das Bundeskriminalamt rät dazu, Hasspostings anzuzeigen, oder bei dem sozialen Netzanbieter zu melden. Alle Informationen, wie Betroffene vorgehen können, hat das BKA auf einer Hinweisseite veröffentlicht.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 14.06.2023
img Letzte Aktualisierung: 14.06.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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KOMMENTARE
2 Kommentare
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Mitschreiber
15.06.2023

Antworten

Leider wird im Artikel nicht erwähnt, um welche Art Postings es sich handelt. Da heutzutage bereits Regierungskriti k als Hass gelten kann, hätte ich mir hier mehr Details gewünscht.

______

Hallo Mitschreiben,

alle Informationen stammen aus der im Text verlinkten Pressemitteilun g. Konkrete Beispiele werden dort nicht genannt.
Regierungskriti k ist dann strafrechtlich relevant, wenn sie unter einen der genannten Straftatbeständ e fällt, es sich also nicht um reine "Kritik" handelt, sondern um Beleidigung, Bedrohung, Nötigung, Volksverhetzung oder dem Aufrufen zu Straftaten. Die Anforderungen daran haben sich in letzter Zeit nicht geändert.

Viele Grüße

die Redaktion
Mathias Wegener
14.06.2023

Antworten

Ich habe auch einen Tipp. Nein, natürlich nicht, Straftaten zu begehen. Das sollte selbstverständl ich niemand. Überhaupt keine Frage. Aber mein Tipp lautet schlicht und ergreifend, in Ländern, in denen sogar bei dem Verdacht auf eine Beleidigung Richter Hausdurchsuchun gen anordnen, besser nur mit einem vertrauenswürdi gen VPN ins Internet zu gehen. Ich formuliere es einmal neutral: Dies erspart Richtern sehr viel Arbeit.