Das Bundesinnenministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie (NIS2) zur Stellungnahme an andere Ressorts und die Bundesregierung weitergegeben. Das „NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ soll für einen besseren Schutz kritischer Anlagen und wichtiger Unternehmen sorgen. Vor allem soll das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehr Befugnisse erhalten, wie Heise berichtet.
Die Zahl der Unternehmen, die gewisse Mindestanforderungen für Cybersicherheit und Meldepflichten bei Angriffen erfüllen müssen, soll von aktuell etwa 4.500 auf 29.000 steigen. Besonders wichtige Einrichtungen im Sinne des Gesetzes seien etwa Großunternehmen in den Bereichen Energie, Logistik, Finanz- und Versicherungswesen, Trinkwasser und Abwasser, Telekommunikation sowie Betreiber kritischer Anlagen. Unabhängig von der Größe fallen auch sogenannte Vertrauensdiensteanbieter – etwa solche für digitale Signaturen oder Top-Level-Domains – darunter.
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