Kolumne „Pech gehabt“

Recht auf schnelles Internet ≠ Schnelles Internet

Veröffentlicht: 28.04.2021 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 28.04.2021
Internet auf dem Land

Eine Kleinstadt in Mecklenburg-Vorpommern, Besuch bei der Verwandtschaft. Smartphone gezückt, Foto geschossen, Instagram auf: „Tja, guckt mal, hier bin ich aufgewachsen. Idyllisch, oder?“ Sechs Stunden später: „Bild kann nicht hochgeladen werden, überprüfe deine Internetverbindung“.

Ein Kleingarten in Leipzig. Die 4-Jährige schiebt mit einem Stock ein Spielzeugboot über den Teich. Smartphone gezückt, Foto geschossen. „Das Bild schicken wir der Oma, Mausi!“ WhatsApp auf, Bild verschicken, Nachricht dazu. Drei Stunden später die Frage von der Oma: „Welches Bild? Hier ist kein Bild angekommen.“ WhatsApp lädt noch und freut sich jedes Mal, wenn es an ein bisschen Edge gelangt.

Ein Boot, fünf Kilometer vor der Küste von Norwegen, weit und breit nur Salzwasser. Ein Dorsch an der Angel! Smartphone gezückt, Foto geschossen, bei Telegram verschickt. Zehn Sekunden später die Antwort vom Kumpel: „Guter Fang!“

Recht braucht Infrastruktur

Die Sache mit dem Internet in Deutschland, sie ist kompliziert. Wer auf dem Land lebt, kann froh sein, wenn er überhaupt ein mobiles Netz findet (Beispiel 1), selbst in vielen Städten ist man vor zu langsamen Verbindungen nicht immer sicher (Beispiel 2) und wer mal im Ausland feinstes 4G irgendwo im Nirgendwo erlebte (Beispiel 3), fragt sich, warum es in der Heimat so schwer ist, Smartphones auch mal für ihren gedachten Zweck nutzen zu können.

Die Diskussion um den Netzausbau in Deutschland ist so alt wie das erste iPhone, Versprechungen, dass es bald besser wird, hören wir schon genauso lang. Nun soll dem langsamen Netz mit einem gesetzlich festgeschriebenen „Recht auf schnelles Internet“ der Kampf angesagt werden. Man möge mir verzeihen, dass ich zumindest skeptisch bleibe. Nur weil ich etwas haben können soll und es wohl sogar einklagen können soll, erscheint es nicht von Zauberhand. Die Frage ist nämlich, wie der Rechtsanspruch in Realität umgesetzt wird und hier wird das neue Telekommunikationsgesetz dann doch eher vage.

Gute Absichten reichen nicht

An allen Bundes-, Land- und Kreisstraßen sowie an allen Schienenstrecken soll „möglichst bis 2026“ LTE verfügbar sein. „Möglichst“ ist eine interessante Formulierung für die Sicherstellung eines Rechtsanspruchs. Übrigens: Die erweiterte Familie in Mecklenburg lebt weder an einer Bundes-, Land- oder Kreisstraße noch an einer Schienenstrecke. Diese wurde nämlich vor 25 Jahren stillgelegt, aber das ist ein anderes Thema.

Will sagen: Es mag lobenswert sein, dass der Bund beim Thema Netzabdeckung gute Absichten hat. Bis wir tatsächlich irgendwann mal überall schnelles Internet haben, ist es aber noch ein weiter Weg. Im aktuellen Bericht der Bundesnetzagentur heißt es, dass aktuell nur 17,4 Prozent der Nutzer mindestens die Hälfte der vertraglich vereinbarten geschätzten maximalen Datenübertragungsrate erreichen. Es ist also noch vieles auszubauen, bis wir mal flächendeckend LTE haben. Und so ganz nebenbei: 2026, wenn es dann „möglichst“ gut aussehen soll, ist LTE schon lange nicht mehr das Maß der Dinge. Bleibt zu hoffen, dass mein Onkel in Mecklenburg, der neuerdings Besitzer eines alten Smartphones ist, irgendwann einmal Wlan hat.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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