Die Corona-Test-Seite des Europäischen Parlaments erfüllt offenbar nicht die Vorgaben zur Privatsphäre der Nutzer. Einer Beschwerde mehrerer Abgeordneter und der Bürgerrechtsorganisation Noyb von Datenschutzaktivist Max Schrems zufolge verstoße die Seite des Testzentrums gegen das Datenschutzrecht. Der EU-Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski hat das Parlament dafür gerügt und nun einen Monat Zeit für Nachbesserungen gegeben, wie Heise berichtet.
Die betreffende Webseite verschicke mehr als 150 Anfragen von Drittanbietern, wenn man auf sie zugreift, wie Abgeordnete beim Zugriff auf die Seite entdeckten. Unter diesen Drittanbietern seien auch Google und Stripe. Allerdings sei der Einsatz von Google Analytics und von Stripe nicht mit dem Schrems-II-Urteil des EuGH vereinbar, bei dem es um den Transfer personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA geht, wie Wiewiórowski in seiner Entscheidung betont. Demnach entspreche der Datenschutzstandard in den USA nicht dem in der EU – was Max Schrems kürzlich in einer Diskussion mit Edward Snowden noch einmal herausstellte.
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