Vorwurf der Irreführung

Zehn Verbraucherschutzorganisationen gehen gegen Google vor

Veröffentlicht: 01.07.2022 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022
Google

Unter der Koordination des europäischen Dachverbands BEUC (Bureau Européen des Unions de Consommateurs) haben insgesamt zehn europäische Verbraucherschutzorganisationen rechtliche Schritte gegen Google eingeleitet. Die Vorwürfe, die sie erheben, wiegen schwer. Google lenke die Nutzer „in unlauterer Weise in Richtung seines Überwachungssystems, wenn sie sich für ein Google-Konto anmelden“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Google behindere Nutzer, die ihre Privatsphäre besser schützen wollen, obwohl es der Konzern selbst anders herum kommuniziert. Damit verstoße Google letztlich gegen die DSGVO.

Google verleite Nutzer bei der Kontoanmeldung „zu einer umfangreicheren und invasiveren Datenverarbeitung“. Mehrere Verbraucherschutzorganisationen haben DSGVO-Beschwerden bei ihren nationalen Behörden eingeleitet. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat Google eine Abmahnung geschickt. US-Verbraucherschützer wollen ein vergleichbares Schreiben an die Federal Trade Commission (FTC) schicken.

„Überholspur zur Überwachung“

Die Kritik richtet sich gleich an mehrere Vorgehensweisen und Funktionen von Google. Teilweise etwa werden Verbraucher dazu verpflichtet, ein Google-Konto anzulegen, zum Beispiel beim Kauf von Android-Smartphones. Bei 69 Prozent der entsprechenden Telefone sei dies der Fall, weil sich ohne Konto keine Apps aus dem App Store herunterladen lassen. Bei der Anmeldung ließen sich zudem mit einem Klick alle Kontoeinstellungen aktivieren, umgekehrt aber nicht mit einem Klick alle Funktionen deaktivieren.

Für mehr Datenschutz sei eine „manuelle Personalisierung“ notwendig. Diese umfasse „fünf Schritte mit zehn Klicks und eine Auseinandersetzung mit Informationen, die unklar, unvollständig und irreführend sind“. Die Informationen, für welche Zwecke personenbezogene Daten genutzt werden, nennen die Verbraucherschützer „vage“. Der Anmeldeprozess habe massive Auswirkungen auf die Privatsphäre, weil er alle Google-Dienste miteinander verbinde.

Laut Ursula Pachl, Vize-Direktorin von BEUC, habe Google „Dutzende Millionen Europäer auf die Überholspur zur Überwachung gesetzt“. Man werde „von vornherein und standardmäßig ausspioniert“, so Pachl, wenn man ein Google-Konto einrichtet. Es sei nicht hinnehmbar, dass einer der großen digitalen Akteure die DSGVO ignoriere. Gegenüber Politico erklärte Google als Reaktion auf die Anschuldigungen, dass die Optionen bei der Erstellung eines Google-Kontos klar gekennzeichnet seien und auf den Richtlinien der Datenschutzbehörden basierten, so Heise.

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Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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