Wenn Online-Riesen von Nutzern Daten gesammelt haben, sollen diese Datensätze nicht dauerhaft ihr exklusives Eigentum bleiben – diese Ansicht vertritt zumindest das Bundeskartellamt und will Konkurrenten Zugang zu diesen Daten ermöglichen. „Es spricht einiges dafür, dass wir an solche Datensätze heran müssen“, erklärt Kartellamtspräsident Andreas Mundt laut Reuters gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Es stelle sich vor allem die Frage, ob die teils über lange Zeiträume gesammelten Daten „dauerhaft Exklusiveigentum eines vielleicht auch noch marktbeherrschenden Unternehmens“ sein dürften, heißt es weiter. Wettbewerbsbehörden hätten bereits erste entsprechende Verfahren eröffnet. Die großen Online-Plattformen hätten über Jahre Datensätze aufgebaut, die neue Wettbewerber oder kleinere Konkurrenten nicht hätten.
Das Kartellamt hatte zuvor bereits versucht, die Verarbeitung von Nutzerdaten bei Facebook durch Auflagen einzuschränken. Diese Auflagen hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf allerdings nach einer Beschwerde von Facebook abgeschmettert. Das Kartellamt will dagegen beim Bundesgerichthof vorgehen. Andreas Mundt zeigt sich davon überzeugt, „dass das GWB, also das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, unser Vorgehen gegen Facebook trägt“.
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Man könnte das für einen Schildbürgerstr ich halten ... ich denke aber eher das ist volle Absicht.
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