Der frühe Vogel

Airbnb legt grandiosen Börsenstart hin – mitten in der Krise

Veröffentlicht: 11.12.2020 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 11.12.2020
Airbnb-Nutzerin

Obwohl die Tourismus-Branche enorm unter der Coronakrise leidet, hat Airbnb einen fulminanten Börsenstart hingelegt: Nachdem das Unternehmen den Ausgabepreis für seine Aktien in den vergangenen Wochen immer wieder angehoben hatte, wurde der Preis in der Nacht auf Donnerstag schlussendlich auf 68 Dollar festgelegt, berichtet t3n. „Umso erstaunlicher“ sei, dass die mehrfach verteuerten Aktien beim Börsenstart dann eine riesige Nachfrage fanden.

Der erste Kurs von Airbnb, der an der New Yorker Technologiebörse Nasdaq gemeldet wurde, lag bei 146 Dollar – und damit deutlich über dem Ausgabepreis. Kurze Zeit später habe der Preis um die 150 Dollar gependelt, Airbnb wäre somit rund 100 Milliarden Dollar wert. Ein gigantischer Erfolg für das Unternehmen also, das im April noch mit 18 Milliarden Dollar bewertet wurde. 

Wieso die Aktionäre sich um das Wertpapier rissen, sei nicht einfach zu erklären, heißt es bei t3n weiter. Bereits vor der Coronakrise hatte Airbnb mit Kritik und rechtlichen Problemen zu kämpfen. Diese werden auch nach dem Ende der Pandemie nicht abreißen. Das Börsenumfeld sei durch die Aussicht auf einen baldigen Impfstoff aber positiv gestimmt, zudem dürften die Investoren sich über den überraschenden Quartalsgewinn von Airbnb gefreut haben. 

BGH schätzt Gebühren von PayPal-Zahlen als rechtens ein

Online-Plattformen wie Flixbus dürfen für bestimmte Zahlungsarten, etwa PayPal oder Sofortüberweisung, Gebühren berechnen – so eine vorläufige Einschätzung des Bundesgerichtshofs. Wenn ein solcher Zahlungsdienstleister eingeschaltet werde, dürfe der Anbieter die Kosten dieses Zusatzdienstes eventuell auf den Kunden abwälzen, so der Vorsitzende Richter Thomas Koch laut dem Spiegel. Dem Gesetz zufolge müsse nur eine klassische Überweisung für den Kunden kostenlos sein.

Auslöser war ein Rechtsstreit zwischen Flixbus und der Wettbewerbszentrale, der seit Jahren brodelt. Der Fernbus-Anbieter hatte nur bei Zahlungen mit EC- oder Kreditkarte eine kostenlose Zahlung angeboten, dagegen hatte die Wettbewerbszentrale geklagt. Sie will kostenlose Zahlungen unabhängig vom Zahlungsdienstleister erreichen. 

Das Urteil wird im Februar 2021 erwartet. Wir werden unsere Leser über den Fall auf dem Laufenden halten.

Apas: Behördenleiter handelte mit Wirecard-Aktien

Jetzt gerät auch die zuständige Aufsichtsbehörde Apas in Bedrängnis: Wie die FAZ berichtet, habe der Chef der Wirtschaftsprüferaufsicht mit Wirecard-Aktien gehandelt, während Ermittlungen der Behörde gegen den Konzern liefen. Er habe demnach die Aktien am 28. April 2020 gekauft und am 20. Mai wieder verkauft, wie Behördenleiter Ralf Bose im Untersuchungsausschuss des Bundestages erklärt habe. Anfang Mai hatte die Apas ein förmliches Berufsaufsichtsverfahren gegen die Wirtschaftsprüfer von EY, die ebenfalls stark in der Kritik stehen, eingeleitet. 

„Aus meiner Sicht kann er nicht im Amt bleiben“, erklärte FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar die Aussage von Bose. Für die Wirtschaftsprüferaufsicht gebe es keine ausreichenden Compliance-Regeln, monierte Toncar zudem. Die Apas stand schon zuvor in der Kritik, weil sie erst im Sommer 2020 ein förmliches Verfahren gegen EY einleitet, obwohl sich die Betrugsvorwürfe schon Monate vorher erhärtet hatten.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Michael Pohlgeers

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.