Nach vier Jahren Beratung haben sich die Finanz- und Wirtschaftsminister der EU auf neue, flexiblere Vorgaben für die Mehrwertsteuer beraten. So dürfen künftig bestimmte Dienstleistungen und umweltfreundliche Produkte mit dem niedrigeren Mehrwertsteuersatz – in Deutschland 7 statt 19 Prozent – besteuert werden. Über die genaue Höhe der Sätze in den einzelnen Staaten sagen die Regeln allerdings nichts.
Wie die Zeit berichtet, betreffe das beispielsweise digitale Dienstleistungen wie einen Internetzugang, aber auch Waren wie Solaranlagen oder Fahrräder, die zum Klimaschutz beitragen. Auch Güter zum Schutz der Gesundheit können künftig mit der niedrigeren Mehrwertsteuer versehen werden. Darunter fallen zum Beispiel Corona-Schutzmasken oder auch Verhütungsmittel. Bestimmte Güter, die Grundbedürfnisse abdecken, können künftig gänzlich von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden. Dazu zählen etwa Medikamente oder auch Lebensmittel.
Ziel der neuen Vorgaben sei es, den Gesundheitssektor, die Digitalisierung und den Wandel zu einer umweltfreundlicheren Wirtschaft zu fördern. Deshalb haben die EU-Staaten auch beschlossen, dass bestehende Mehrwertsteuerausnahmen, die den Klimazielen der Union schaden, bis 2030 ausgesetzt werden müssen.
Die neuen Regeln werden nun dem Europaparlament vorgelegt. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um eine Formalie. Voraussichtlich Ende März 2022 werden die neuen Mehrwertsteuer-Vorgaben dann in Kraft treten.
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Antwort der Redaktion:
Hallo Andreas,
von einer Verteuerung von Produkten ist uns nichts bekannt. Die neuen Regeln geben den EU-Staaten mehr Flexibilität und haben die Unterstützung von nachhaltiger Wirtschaft und Digitalisierung als Ziel. Deshalb sollen auf entsprechende Waren und Dienstleistunge n künftig niedrigere MwSt-Sätze erhoben werden können. Dass im Gegenzug andere Produkte und Dienstleistunge n über die Mehrwertsteuer teurer werden könnten, ist nicht beabsichtigt.
Viele Grüße
Die Redaktion
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