Der frühe Vogel

Zehntausende Unternehmen müssen Coronahilfen zurückzahlen

Veröffentlicht: 22.12.2021 | Geschrieben von: Hanna Behn | Letzte Aktualisierung: 22.12.2021
Corona covid-19 Krisenhilfe Symbolbild

Mehr als 30.000 Unternehmen und Selbstständige müssen Corona-Soforthilfe zurückzahlen, die sie zwischen März und Juni 2020 erhalten haben. Es werden insgesamt 287,8 Millionen zurückverlangt, wie das Handelsblatt mit einer Umfrage unter den Wirtschaftsministerien und Förderbanken der Länder, die für die Abwicklung der Corona-Soforthilfen zuständig sind, ermittelte.

Einige Unternehmen hätten demzufolge bereits zu viel gezahlte Soforthilfe zurückgezahlt, ein Großteil der Forderungen stünde jedoch noch aus. Die meisten Kontrollen hierzu waren bereits in diesem Sommer gestartet. Die zuständigen Behörden prüfen, ob den Firmen und Selbstständigen tatsächlich ein Liquiditätsengpass entstanden war, der sie zum Bezug der finanziellen Unterstützung berechtigt hat. Bei mehreren Bundesländern würden die Prüfungen, ob die Höhe der Soforthilfe korrekt bemessen waren, noch laufen. Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen würden die Bescheide noch zurückhalten.

Dass derart viele Unternehmen von Rückforderungen betroffen seien, lasse grundsätzliche Zweifel aufkommen. Dies sei Handelsblatt-Informationen zufolge auch schon bis zum Bundeswirtschaftsministerium vorgedrungen. Das Amt wolle nun mit den Zuständigen auf Landesebene Lösungen ausloten, um die Situationen der Betroffenen zu verbessern. Das begrüßte Katharina Beck, finanzpolitische Sprecherin der Grünen: „Der bisherige Vorgang hat nicht nur das Vertrauen in die beteiligten Institutionen, sondern in den Staat als Ganzes erschüttert und kann Gift für eine Gesellschaft sein, in der sich manche Menschen ohnehin schon zunehmend von der Politik abwenden.“

Bund-Länder-Konferenz: Kontaktbeschränkung nach Weihnachten, 2G im Einzelhandel bleibt

Am Dienstagnachmittag haben sich Bund und Länder zum weiteren Vorgehen in Bezug auf die Coronavirusvariante Omikron verständigt. Dabei stellten die Politikerinnen und Politiker heraus, dass sich bei dieser Virusvariante die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppele – das sei „eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit“. Auch zweifach geimpfte Personen seien vor der Variante nicht ausreichend geschützt, die vergleichsweise große Impflücke in Deutschland würde zudem womöglich eine sehr hohe Krankheitslast nach sich ziehen. Steigende Infektionszahlen könnten wiederum die kritische Infrastruktur einschränken, heißt es in dem Beschlusspapier. Entsprechend soll die Impfkampagne intensiviert werden. Es wird zeitnah eine Impfquote von mindestens 80 Prozent angestrebt.

Für Weihnachten werden noch keine neuen Coronaregeln gelten. Bund und Länder bitten darum, „die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen“ und die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern eigenverantwortlich zu begrenzen. Es wird zudem empfohlen, sich zu testen. Wie bisher bleiben Treffen mit ungeimpften Menschen auf den eigenen Haushalt und maximal zwei Personen eines anderen Haushalts beschränkt. Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene gelten dann aber ab dem 28. Dezember: Gemeinsame Treffen sind auf maximal zehn Personen begrenzt. Die Regelung für Zusammenkünfte mit Ungeimpften bleibt bestehen.

Bestehen bleibt auch die 2G-Regelung für den Einzelhandel, ausgenommen sind weiterhin Geschäfte des täglichen Bedarfs. 

Konsumlaune sinkt deutlich

Mehrere Faktoren führen dazu, dass sich die Verbraucherstimmung der Deutschen im Dezember spürbar verschlechtert habe, meldet die Tagesschau. „Hohe Inzidenzen durch die vierte Welle der Corona-Pandemie mit weiteren Beschränkungen sowie deutlich gestiegene Preise setzen dem Konsumklima mehr und mehr zu“, erklärt Rolf Bürkl vom Nürnberger Konsumforschungsunternehmen Gfk zu den aktuellen Ergebnissen der monatlichen Umfrage unter 2.000 Personen. Demzufolge wurden sowohl bei der Konjunktur- und Einkommenserwartung als auch bei der Neigung zu Anschaffungen deutliche Einbußen im Konsumklima-Index verzeichnet. Die 2G-Regel im Einzelhandel, Lieferkettenprobleme in der Industrie und Kurzarbeit hemmen die wirtschaftliche Entwicklung. 

Ähnlich sieht es auch in der EU aus: Das Barometer für das Verbrauchervertrauen fiel um 1,5 Punkte auf minus 8,3 Zähler, zeigt eine Umfrage der EU-Kommission. Damit sank der Konjunkturindikator deutlich unter Vorkrisenniveau, schreiben onvista/Reuters. Neben Corona-Beschränkungen würden auch EU-weit vor allem die rasch steigenden Preise die Kauflaune bremsen.

Über die Autorin

Hanna Behn
Hanna Behn Expertin für: Usability

Hanna fand Anfang 2019 ins Team der OnlinehändlerNews. Sie war mehrere Jahre journalistisch im Bereich Versicherungen unterwegs, dann entdeckte sie als Redakteurin für Ratgeber- und Produkttexte die E-Commerce-Branche für sich. Als Design-Liebhaberin und Germanistin hat sie nutzerfreundlich gestaltete Online-Shops mit gutem Content besonders gern.

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Kommentare  

#3 Dennis 2021-12-22 09:51
Das wird sich alles noch zeigen wenn die Generation in Rente geht. Die Gastronomie pulvert ohne Ende Geld rein und haut die Reserven raus. Der lokale Einzelhandel ist ein Trauerspiel und da bleibt auch nicht viel für die Rente und das wird ja bei den Corona Hilfen usw.. nicht berücksichtigt. Da reihen sich auch noch viele andere Firmen ein.
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#2 Stephan 2021-12-22 08:43
Coronahilfen zurückzahlen

Warum wird damit das Vertrauen in den Staat als Ganzes erschüttert?

Doch wohl höchstens, weil der Staat zu überschwenglich zu viel Nothilfen versprochen hat. Es gibt Unternehmen (ich kenne einige Fälle), die am Ende mehr 'Gewinn' gemacht hatten, als wenn sie ohne Corona geöffnet hätten.
Dass nun die tatsächliche Bedürftigkeit überprüft wird, kann doch nur richtig sein. Und dass dann Firmen, die es nicht benötigt hätten, Überbrückungshi lfen zurück zahlen müssen, ist eher vertrauenförder nd. Es gibt auch genug Firmen, die es ohne Hilfen versucht haben und sich über die offene Hand geärgert haben.
Die Überbrückungshi lfen waren kein Geschenk und müssen von allen Steuerpflichtig en bezahlt werden.

Leider ist aber auch meine Antwort eher eindimensional, doch leider hat auch der Artikel nur eine pauschale Betrachtung zu bieten. Es wäre interessant, den Grund für die Rückzahlungen genauer zu beleuchten. Warum haben Firmen Geld beantragt, das sie nicht wirklich brauchten? Warum halten Bundesländer Bescheide zurück? Weil die Prüfungen nicht korrekt sind, oder weil berechtigte Rückforderungen eine schlechte Stimmung verursachen, wie Frau Beck befürchtet? Das wäre dann eher 'bedenkenswert' .
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#1 Timo 2021-12-22 08:27
Welch eine Farce und Veräppelung. Man nimmt als Beispiel ein Tattoo Studio. Bemessungszeitr aum, ob die Soforthilfe berechtigt war: 6 Monate. Davon waren 4 Monate komplett geschlossen. Folglich 2 Monate Einnahmen - Zahlung nicht rechtmäßig, Rückerstattung (großer Teil) wird verlangt. Kosten für Steuerberater sonstige Ausgaben für Fixkosten, irrelevant. Hauptsache gut vermarktet. Aber das nennt man ja Politik.
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