Das ändert sich 2023
Wer auch weiterhin im Homeoffice tätig ist, soll im kommenden Jahr weitere Entlastung durch die Bundesregierung erfahren. Insbesondere in Anbetracht der steigenden Energiekosten soll hier für einen stärkeren Ausgleich gesorgt werden.
Konkret wurden nun im neuen Steuergesetz folgende Änderungen beschlossen:
- die pro Tag Pauschale wird von fünf auf sechs Euro angehoben
- die maximal absetzbaren Tage pro Jahr werden auf 210 erhöht
Durch diese Änderungen steigt der Maximalbetrag der Steuerrückerstattung auf 1.260 Euro im Jahr. Zu beachten ist dabei jedoch, dass die Homeoffice-Pauschale weiterhin mit den Werbungskosten zu verrechnen ist. Die Werbungskostenpauschale steigt im kommenden Jahr ebenfalls um 30 Euro auf dann 1.230 Euro.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die keinen anderen Arbeitsort außer dem Homeoffice zur Verfügung haben, können zudem Aufwendungen für das Arbeitszimmer in Höhe von bis zu 1.250 Euro geltend machen. Noch höhere Aufwendungen dürfen sogar jene geltend machen, deren Arbeitszimmer alleiniger Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist: hier entfällt die Pauschale und sämtlich tatsächliche Kosten dürfen abgezogen werden.
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