Schweiz: Preisüberwacher eröffnet Verfahren gegen Booking.com

Veröffentlicht: 13.09.2017 | Geschrieben von: Julia Ptock | Letzte Aktualisierung: 13.09.2017

Booking.com soll nach Meinung der Schweizer Preisüberwacher die Preise manipuliert haben. Bei einer Untersuchung fand er Hinweise auf einen Preismissbrauch. Nun wurde ein Verfahren eröffnet. Booking.com währt sich dagegen.

Website Booking.com auf Laptop
© Casimiro PT / Shutterstock.com

In der Schweiz droht Booking.com nun richtig Ärger. Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat Kommissionen von Booking.com in der Schweiz untersucht und geht nun gegen das Online-Reisebüro vor und hat ein Verfahren gegen Booking.com eröffnet.

Keine Gesprächsbereitschaft seitens Booking.com?

Wie die Behörde im aktuellen Newsletter erklärt, sei man gemäß der Gesetzeslage bei Feststellung eines Preismissbrauches verpflichtet, mit dem betroffenen Unternehmen Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Nach Aussage des Preisüberwachers zeigte sich Booking.com jedoch nicht zu einem solchen Gespräch bereit „und wollte sich mit dem Preisüberwacher nicht an den Verhandlungstisch setzen“. Daraus ergibt sich nun eine Verfahrenseröffnung nach Preisüberwachungsgesetz (PüG) bzw. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG). Das formelle Verfahren gegenüber Booking.com wurde bereits am 8. September 2017 eröffnet.

Sofern die Voraussetzung einer marktbeherrschenden Stellung und des Preismissbrauchs gegeben sind, so 20min.ch, endet das Verfahren mit einer Verfügung. Darin würde der Preisüberwacher die Schweizer Tarife für Booking.com festsetzen.

„Wir gehen von einem fairen Verfahren aus“

Nach dem die Eröffnung des Verfahrens publik wurde, meldet sich auch Booking.com zu Wort. In der Unternehmensmeldung erklärt Booking.com, dass die Begründung „Booking.com hätte ‚kein Interesse an der Gesprächsaufnahme‘“ nicht den Tatsachen entspreche. Weiter heißt es, dass man der Preisüberwachung umfassendes Beweismaterial zum Funktionieren des Wettbewerbs auf dem Markt für die Vermittlung von Buchungen durch Online-Buchungsplattformen (OTA Markt) in der Schweiz vorgelegt und dass am 13. Juni ein Treffen zwischen beiden Parteien stattgefunden habe. Bei dem Treffen zeigte man dem auf, dass die Höhe der Kommissionsraten angemessen sei im Vergleich zu den Kommissionsraten der Wettbewerber sowie verglichen mit den Kommissionsraten in vergleichbaren Ländern. Booking.com hat zudem die Kommissionen in der Schweiz seit 2010 nicht erhöht, eine Senkung der Kommissionsraten wird nicht in Betracht gezogen.

Mit Blick auf das Verfahren will man nun die nächsten Schritte abwarten. Man geht von einem fairen Verfahren aus und zeigt sich zuversichtlich, dass der Preisüberwacher nach Würdigung aller Tatsachen zum Schluss kommen wird, dass ein Eingriff in die Marktmechanismen im Falle von Booking.com nicht notwendig, nicht sachgerecht und nicht angemessen wäre.

Booking.com ist Platzhirsch in der Schweiz

Beim Preisüberwacher handelt es sich in der Schweiz um die Bezeichnung des Amtsinhabers zur Kontrolle von Preisen auf Basis des Preisüberwachungsgesetzes vom 20. Dezember 1985. In der Schweiz wird der Markt der Online-Buchungsplattformen für Hotels von den drei Plattformen Booking.com, Expedia und HRS dominiert. Zusammen vereinen sie 93 Prozent der Direktbuchungen auf sich. Der Löwenanteil entfällt dabei auf Booking.com. Der Gesamtumsatz von Booking.com, Expedia und HRS wird auf mehr als eine Milliarde Franken geschätzt, wobei die von den Hotels an die Plattformen bezahlten Kommissionen sich auf 150 Millionen Franken belaufen sollen.

 

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