Verbrauchertäuschung: Trivago im Visier der Behörden

Veröffentlicht: 06.11.2017 | Geschrieben von: Corinna Flemming | Letzte Aktualisierung: 06.11.2017

Trivago soll gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen und mit irreführenden Aussagen geworben haben. Dieser Vorwurf ruft nun auch Anwälte für Aktienrecht auf den Plan.

Trivago App
© amirraizat / shutterstock.com

Hat Trivago seine Kunden mit Absicht in die Irre geführt? Dieser Frage wird aktuell von den britischen Behörden nachgegangen. Mit „Finden Sie Ihr ideales Hotel zum besten Preis“ wirbt das Hotelpreisportal, allerdings zweifelt die Competition and Markets Authority (CMA) die Glaubhaftigkeit dieser Aussage an. Aktuell werden versteckte Kosten, angebliche Rabatte und das Ranking der Suchergebnisse genauer untersucht. Die auf dem Portal zugänglich gemachten Informationen sollen es den Kunden allerdings schwerer und eben nicht leichter machen, den besten Preis für ein Hotel zu finden. Entsprächen diese Vorwürfe der Wahrheit, würde Trivago gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen. Neben dem Düsseldorfer Unternehmen befinden sich aktuell auch Booking.com, Expedia und Hotels.com im Visier der Behörden, wie das Handelsblatt weiß.

Trivago droht Sammelklage

Die aktuellen Vorwürfe rufen auch Kanzleien für Aktienrecht auf den Plan. Trivago wagte vor gut einem Jahr den Schritt an die Börse, hat seitdem allerdings eine regelrechte Berg- und Talfahrt hinter sich. Die Aktienkurse stiegen und fielen in den letzten Monaten radikal, nach der Bekanntgabe der behördlichen Untersuchungen befinden sie sich aktuell auf dem niedrigsten Stand seit Börsengang. Diverse Anwaltskanzleien aus den USA haben die neuesten Vorwürfe der irreführenden Werbung jetzt dafür genutzt, eine Sammelklage anzustoßen. Angeblich habe Trivago nicht auf diese Verkaufspraktiken beim Börsenprospekt hingewiesen. Nun sollen sich Anleger melden, die durch die Schwankungen der Trivago-Aktien mehr als 100.000 Dollar verloren haben. Diese haben noch bis zum 29. Dezember Zeit, sich einer Sammelklage gegen das Vergleichsportal anzuschließen.

 

Über die Autorin

Corinna Flemming
Corinna Flemming Expertin für: Internationales

Nach verschiedenen Stationen im Redaktionsumfeld wurde schließlich das Thema E-Commerce im Mai 2017 zum Job von Corinna. Seit sie Mitglied bei den OnlinehändlerNews ist, kann sie ihre Liebe zur englischen Sprache jeden Tag in ihre Arbeit einbringen und hat sich dementsprechend auf den Bereich Internationales spezialisiert.

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