Trivago soll gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen und mit irreführenden Aussagen geworben haben. Dieser Vorwurf ruft nun auch Anwälte für Aktienrecht auf den Plan.
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Hat Trivago seine Kunden mit Absicht in die Irre geführt? Dieser Frage wird aktuell von den britischen Behörden nachgegangen. Mit „Finden Sie Ihr ideales Hotel zum besten Preis“ wirbt das Hotelpreisportal, allerdings zweifelt die Competition and Markets Authority (CMA) die Glaubhaftigkeit dieser Aussage an. Aktuell werden versteckte Kosten, angebliche Rabatte und das Ranking der Suchergebnisse genauer untersucht. Die auf dem Portal zugänglich gemachten Informationen sollen es den Kunden allerdings schwerer und eben nicht leichter machen, den besten Preis für ein Hotel zu finden. Entsprächen diese Vorwürfe der Wahrheit, würde Trivago gegen das britische Verbraucherschutzgesetz verstoßen. Neben dem Düsseldorfer Unternehmen befinden sich aktuell auch Booking.com, Expedia und Hotels.com im Visier der Behörden, wie das Handelsblatt weiß.
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