Seit dem 5. März prüft Amazon UK angeblich aktiv, ob Marktplatzhändler eine britische Umsatzsteuernummer im Seller Central hinterlegt haben. Das liegt vor allem am neuen britischen Finanzgesetz, das noch in diesem Jahr in Kraft treten soll und wichtige Änderungen für Händler bereithält.
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Amazon hat in Großbritannien eine wichtige Änderung vorgenommen, die seit dem 5. März gilt. Wie Tamebay berichtet, wurde den britischen Marktplatzhändlern bereits zuvor in einer Meldung dazu geraten, ihre Umsatzsteuernummer im Seller Central zu hinterlegen. Der konkrete Wortlaut von Amazon liest sich wie folgt:
„Das britische Finanzgesetz 2018 wird voraussichtlich 2018 in Kraft treten. Das Gesetz sieht vor, dass Amazon nicht-britische Verkäufer, die Waren in Großbritannien lagern, vom Verkauf hindert, wenn der Händler nicht die erforderliche Umsatzsteuer-Anmeldung erfüllt. Wir empfehlen Ihnen, Ihre UK-Umsatzsteuernummer vor dem 5. März 2018 im Seller Central zu hinterlegen, um einen reibungslosen Ablauf ihres Kontos zu gewährleisten. […]“
Diese Meldung haben die Amazon-UK-Händler erhalten. (© Tamebay.com - Screenshot)
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der chinesischen Händler binnen kurzer Zeit ein Riegel vorzuschieben.
Deutschland wieder mal nicht oder nur sehr schleppend.
Und während Deutschland weiter schläft gehen hier hunderte kleinere Händler den Bach runter,weil sie gegen diese Dumpingpreise nicht ankommen.
Von den entgangenen Steuern mal ganz zu schweigen.
Inzwischen Beschweren sich sogar schon mittelständisch e Betriebe über diese Zustände.
Ich meine mal gelesen zu haben,das im zuständigen Finanzamt Berlin-Neukölln
lediglich 15 Mitarbeiter damit beschäftigt sind.
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Das Gesetz sieht vor, dass Amazon ansonsten die Haftung für die Steuerschuld bei Missachtung der KYC Richtlinien übernehmen muss.
Also nix mit "proaktiv" ...
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