Die Bezahlkarte für Asylsuchende kommt: Das müssen Händler jetzt wissen

Veröffentlicht: 26.04.2024
imgAktualisierung: 26.04.2024
Geschrieben von: Christoph Pech
Lesezeit: ca. 4 Min.
26.04.2024
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Kartenzahlung
© pressmaster / Depositphotos.com
Die Bezahlkarte für Geflüchtete kommt. Aber dürfen sie damit auch online einkaufen? Was heißt das für Händler:innen?


Die Einführung der Bezahlkarte für Asylbewerber ist beschlossen. Der Bundesrat hat am 26. April zugestimmt, wie unter anderem die Zeit berichtet. Der Bundestag hatte den Weg für die Einführung von Bezahlkarten für Geflüchtete und Asylsuchende nach monatelangen Diskussionen Anfang April freigemacht. Bis Juli soll ein einheitliches Modell für 14 Bundesländer stehen, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gehen einen Sonderweg, der sich in Details vom Rest Deutschlands unterscheiden wird. Die Bundesländer sind aber nicht verpflichtet, die Karte auch einzuführen. Sie können selbst entscheiden, wie und ob sie sie einführen und wie sie konkret ausgestaltet wird.

Aktuell läuft das Vergabeverfahren für den Anbieter der Bezahlkarte. Die beiden bayerischen Unternehmen Givve und Paycenter liegen nach Informationen der Süddeutschen Zeitung derzeit vorn. Givve hatte die Bezahlkarte für einen Modellversuch in Greiz in Thüringen gestellt, Paycenter hat den Zuschlag für den bayerischen Sonderweg bereits erhalten. 

Die Bezahlkarte wird wie eine Debitkarte funktionieren und soll eine Bargeldabhebung an Geldautomaten und eine bargeldlose Zahlung im Einzelhandel und im Internet ermöglichen.

Was muss der Online-Handel wissen?

Es wird also grundsätzlich für Geflüchtete auch möglich sein, online einzukaufen. Allerdings soll es laut der Ausschreibung auch die „Möglichkeit des Ausschlusses / der Einschränkung von Onlinekäufen innerhalb und außerhalb der EU“ geben, wie Etailment zitiert. Was aber heißt das für die Anbieter, für Online-Händler:innen? Mögliche Einschränkungen von Online-Käufen werden von den Bundesländern und Kommunen festgelegt. Diese Vorgaben werden von den ausgebenden Unternehmen umgesetzt.

Adrian von Nostitz, Chief Marketing und Sales Officer des Fintechs Givve, erklärt gegenüber Etailment: „Unser System prüft automatisiert alle Transaktionen und regelt den politischen Vorgaben gemäß, welche Transaktionen freigegeben oder abgelehnt werden.“ Bei Paycenter, das die Abwicklung in Bayern übernehmen wird, arbeitet man dafür mit einem Freigabe-System. Die Kommune oder das Bundesland gibt dabei eine Liste vor, bei welchen Händler:innen Online-Zahlungen möglich sind und Paycenter setzt dies in der Karte um. Asylsuchende können dann nur in freigegebenen Online-Shops einkaufen. In solchen Shops, die nicht auf der Whitelist stehen, wird die Zahlung blockiert.

Wildes Shopping ist ausgeschlossen

Vor allem für Tickets für den ÖPNV sei dies ein sinnvolles System, aber prinzipiell ist natürlich auch das Einkaufen in regulären Online-Shops möglich. Online-Händler:innen müssen sich dabei keine Sorgen machen, dass Zahlungen nicht ankommen oder sie selbst gegen Vorgaben des Bundes verstoßen könnten. Die Zahlungen mit der Karte unterscheiden sich nicht von jenen mit normalen Debitkarten. Darum ist es für Asylsuchende auch nicht möglich, sich damit zu verschulden und umgekehrt besteht keine Gefahr, dass Händler:innen potenzielle Zahlungen entgehen.

Bis es deutschlandweit soweit ist, werden ohnehin noch einige Monate ins Land gehen. Nachdem im Juli ein Anbieter für die Bezahlkarte gefunden ist, soll die Einführung im Herbst starten – abgesehen von bereits laufenden Modellprojekten und einem möglicherweise schnelleren Start in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Das heißt auch: Es ist noch genügend Zeit, um offene Fragen und Unklarheiten zu beseitigen.

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Redaktioneller Hinweis: Die ursprüngliche Meldung wurde am 17. April 2024 veröffentlicht und um aktuelle Informationen ergänzt.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Christoph Pech

Christoph Pech

Expert/in für: Digital Tech

Veröffentlicht: 26.04.2024
img Letzte Aktualisierung: 26.04.2024
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KOMMENTARE
1 Kommentare
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Susanne
19.04.2024

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"Die Kommune oder das Bundesland gibt dabei eine Liste vor, bei welchen Händler:innen Online-Zahlunge n möglich sind und Paycenter setzt dies in der Karte um. Asylsuchende können dann nur in freigegebenen Online-Shops einkaufen. In solchen Shops, die nicht auf der Whitelist stehen, wird die Zahlung blockiert."

Das bedeutet doch meines Verständnisses nach, dass ich als Händler auf die Gunst des Staates (hier Kommune oder Bundesland) angewiesen bin.
Das ist doch ein direkter Eingriff in die Marktwirtschaft !
Wer nicht auf der der Liste steht, wird benachteiligt!
Das schreit ja wieder förmlich nach Korruption!