Nach dem Batteriegesetz ist jeder Vertreiber von Batterien verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückzunehmen. Außerdem muss jeder Vertreiber, der gewerblich Batterien an Endnutzer abgibt, den Kunden darauf hinweisen. Kaum einer weiß, dass das Batteriegesetz auch eine Meldung im Batteriegesetz-Melderegister verlangt.
(Bildquelle Batterien: © Flegere via Shutterstock)
Meldepflicht für Hersteller: Nach dem Batteriegesetz ist jeder Hersteller verpflichtet, bevor er Batterien hierzulande in den Verkehr bringt (separat oder als Teil eines anderen Produktes), dies gegenüber dem Umweltbundesamt anzuzeigen. Die Anzeigen erfolgen ausschließlich elektronisch über die Internetseite des Umweltbundesamtes, dem sog. Batteriegesetz-Melderegister, welches seit Ende 2009 unter folgendem Link aufrufbar ist: https://www.battg-melderegister.umweltbundesamt.de/battg/authenticate.do
Über das Batteriegesetz-Melderegister zeigt der Hersteller seine Marktteilnahme als Batteriehersteller an. Für die elektronische Anzeige ist ein eigener Nutzerzugang erforderlich. In seinem Account kann der Hersteller seine Angaben und Erklärungen eintragen und anschließend in elektronischer Form an das Umweltbundesamt übermitteln.
Für die Anzeige eines Herstellers sind folgende Angaben erforderlich:
Diese Anzeigen und Mitteilungen über das Batteriegesetz-Melderegister sind gebührenfrei. Ein Verstoß gegen diese Meldepflicht ist bußgeldbewehrt.
Betroffen von der Pflicht zur Anzeige sind Hersteller von Batterien:
Kommt der Hersteller dieser Pflicht selbst nicht nach, besteht ein Verbot des Anbietens (es muss also tatsächlich nicht zu einem Verkauf kommen).
Was ist, wenn Händler Batterien vertreiben wollen, die nicht ordnungsgemäß gemeldet sind? Das FAQ des Umweltbundesamtes gibt dazu folgende Auskunft:
Wie bei einer fehlenden Registrierung von Elektroprodukten, kann auch die Meldepflicht aus dem Batteriegesetz auf den Händler übertragen werden:
Händler, die als Hersteller gelten, sind also ihrerseits verpflichtet, die Meldung gegenüber dem Umweltbundesamt nachzuholen. Entlasten können sich lediglich Händler folgender Batterien: Batterien, die bereits vor dem 1. Dezember 2009 in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erstmals in den Verkehr gebracht worden sind.
Für Fragen zum Batteriegesetz-Melderegister hat das Umweltbundesamt ein eigenes FAQ zusammengestellt. Hinweise und Einzelheiten zu den Eingabemasken im Batteriegesetz-Melderegister gibt das Umweltbundesamt in einem Benutzerhandbuch.
Zum Verkauf von Batterien allgemein ist das Hinweisblatt des Händlerbundes lesenswert.
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