O Tannenbaum, o Tannenbaum
Denkbar wäre zwar ein Ausschluss nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): „Das Widerrufsrecht besteht, nicht […] bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, […] die schnell verderben können.“
Die Frage, ob das Widerrufsrecht im Rahmen eines Fernabsatzvertrages über die Versendung lebender Bäume ausgeschlossen ist oder nicht, hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle jedoch in einem Urteil geklärt (Beschluss vom 04.12.2012, Az.: 2 U 154/12).
Das Widerrufsrecht für einen Tannenbaum (zumindest im Topf) ist folglich nicht ausgeschlossen.
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