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Frank Bernhardt
16.08.2021
Antworten
Hallo,
wie ist das wenn uns Kunden nach Erhalt der Ware anschreiben das sie mit der Lieferung sehr zufrieden sind. Auf diese Mail antworten wir immer das die Kunden uns eine Freude machen würden wenn sie uns bewerten. Damit antworten wir ja nur auf dei Mail eines zufriedenen Kunden.
Was ich über das Urteil denke schreibe ich lieber nicht.
Liebe Grüße
Frank von aufnaeher4u
_____________________________
Antwort der Redaktion:
Hallo Frank,
das ist schwierig einzuschätzen, da es keine eindeutige Regelung oder Entscheidung gibt, die speziell diesen Fall betrifft. Auch wenn es ärgerlich ist, wäre hier die sichere Variante keine E-Mail mit einer Bewertungsauffo rderung zu versenden.
Viele Grüße
die Redaktion
Hallo Helma,
Sie können das Bewertungstool weiterhin problemlos für Ihren Shop einsetzen, wenn Sie entweder die Voraussetzungen für den Versand von Bewertungs-E-Ma ils als Direktwerbung erfüllen oder die Einwilligung vor Versand einholen werden.
Zu Fragen dazu, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wie Sie hierzu vorgehen müssen, finden Sie entsprechende Hinweise zur Umsetzung der jeweiligen Möglichkeit im Online-Shop in Ihrem Käufersiegel Kundenbewertungs-Account.
Das Käufersiegel selbst hat nichts damit zu tun. Das ist ein Siegel, welches nach der erfolgreich abgeschlossenen Shop-Tiefenprüf ung vergeben wird und an die Erfüllung vorgegebener Kriterien gebunden ist. Die Frage bezieht sich auf das Käufersiegel Bewertungssystem.
Beste Grüße
die Redaktion
Hallo Franz,
genau das sollten Sie in Zukunft besser nicht mehr: Das war nämlich genau der Fall, wie ihn der Bundesgerichtsh of entschieden hat. Der Händler hatte die Bewertungsbitte auch gemeinsam mit der Rechnung verschickt und hat schließlich vor dem BGH den kürzeren gezogen.
Wir verstehen natürlich, dass das Urteil für viele Händler frustrierend ist. Schließlich sind Bewertungen sehr wichtig.
Legitim wäre es übrigens, in das Päckchen eine entsprechende Bitte beizulegen.
Beste Grüße
die Redaktion
Hier habe ich jetzt direkt eine Frage welche hoffentlich jemand beantworten kann.
Wir versenden unseren Kunde die Rechnung per E-Mail, in der Signatur bitten wir auch um eine Bewertung bei Google sofern unsere Kunden mit dem Service zufrieden waren.
Jetzt hier die konkrete Frage: Wie verhält sich das ganze, ich schicke dem Kunden ja Auftragsbezogen seine Rechnung, wenn ich hier in der Signatur um eine Bewertung bitte ist das ganze erlaubt? Oder muss ich mir gedanken machen?
Beste Grüße
Franz
Wo man hinschaut, in Deutschland herrscht nur noch Hysterie. Früher hat man seine Kunden umsorgt, gehegt und gepflegt, indem man mit Ihnen in Kontakt blieb. Heute ist das plötzlich alles böse und damit verboten.Was für verbohrte und geistig verklemmte Wesen müssen hinter so einer weltfremden Gesetzgebung stecken? Der Verbotswahn in der EU nimmt einfach kein Ende und richtet sich immer mehr gegen die Bürger der EU. Aber das scheint unserer Administration, die von unseren Steuergeldern lebt, vollkommen egal zu sein, denn die müssen das Geld ja nicht verdienen.
Was heißt das denn jetzt für die Nutzer des HB Käufersiegel-Sy stems?
Christiane Pioch
30.01.2019
Antworten
Wenn ich als Online-Händler um eine positive Bewertung nach Erhalt der Ware bitte, ist das völlig legitim und nichts anderes als die Aufforderung zur Bewertung meiner Ware. Das hat mit Werbung gar nichts zu tun, sondern sichert meine Position in den Suchmaschinen. Werbung ist hier ein völlig anderes Thema. Für Abmahnhaie sind Gerichtsurteile wie diese ein gefundenes Fressen. Viel wichtiger und sinnvoller wäre es, den Abmahnterror in die Schranken zu weisen!
Interessant! Vor kurzem hieß es doch noch, dass Bewertungen nur abgemahnt werden, wenn man dabei um eine positive Bewertung bittet und nicht allgemein um eine Bewertung, oder? Muss jetzt jeder seine Bewertungsbitte n einstellen? Ich frage mich ernsthaft, ob wir in Deutschland keine anderen Probleme haben - lächerlich!
Wie sieht es dann mit der Händlerbundbewe rtung - Käufersiegel aus, ist man hier auch mit Abmahnung gefährdet?
MArkus Miliczek
30.01.2019
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Die Erinnerung an Bewertungen wird von ebay z.B. automatisch nach einem Monat über das ebay Nachrichtensyst em verscchickt, das kann man auch gar nicht verhindern als verkäufer. Wäre das im Sinne des oben genannten auch abmahnfähig
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wie ist das wenn uns Kunden nach Erhalt der Ware anschreiben das sie mit der Lieferung sehr zufrieden sind. Auf diese Mail antworten wir immer das die Kunden uns eine Freude machen würden wenn sie uns bewerten. Damit antworten wir ja nur auf dei Mail eines zufriedenen Kunden.
Was ich über das Urteil denke schreibe ich lieber nicht.
Liebe Grüße
Frank von aufnaeher4u
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Hallo Frank,
das ist schwierig einzuschätzen, da es keine eindeutige Regelung oder Entscheidung gibt, die speziell diesen Fall betrifft. Auch wenn es ärgerlich ist, wäre hier die sichere Variante keine E-Mail mit einer Bewertungsauffo rderung zu versenden.
Viele Grüße
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Sie können das Bewertungstool weiterhin problemlos für Ihren Shop einsetzen, wenn Sie entweder die Voraussetzungen für den Versand von Bewertungs-E-Ma ils als Direktwerbung erfüllen oder die Einwilligung vor Versand einholen werden.
Zu Fragen dazu, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen oder wie Sie hierzu vorgehen müssen, finden Sie entsprechende Hinweise zur Umsetzung der jeweiligen Möglichkeit im Online-Shop in Ihrem Käufersiegel Kundenbewertungs-Account.
Das Käufersiegel selbst hat nichts damit zu tun. Das ist ein Siegel, welches nach der erfolgreich abgeschlossenen Shop-Tiefenprüf ung vergeben wird und an die Erfüllung vorgegebener Kriterien gebunden ist. Die Frage bezieht sich auf das Käufersiegel Bewertungssystem.
Beste Grüße
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genau das sollten Sie in Zukunft besser nicht mehr: Das war nämlich genau der Fall, wie ihn der Bundesgerichtsh of entschieden hat. Der Händler hatte die Bewertungsbitte auch gemeinsam mit der Rechnung verschickt und hat schließlich vor dem BGH den kürzeren gezogen.
Wir verstehen natürlich, dass das Urteil für viele Händler frustrierend ist. Schließlich sind Bewertungen sehr wichtig.
Legitim wäre es übrigens, in das Päckchen eine entsprechende Bitte beizulegen.
Beste Grüße
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Wir versenden unseren Kunde die Rechnung per E-Mail, in der Signatur bitten wir auch um eine Bewertung bei Google sofern unsere Kunden mit dem Service zufrieden waren.
Jetzt hier die konkrete Frage: Wie verhält sich das ganze, ich schicke dem Kunden ja Auftragsbezogen seine Rechnung, wenn ich hier in der Signatur um eine Bewertung bitte ist das ganze erlaubt? Oder muss ich mir gedanken machen?
Beste Grüße
Franz
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