Abmahnmonitor

Rechtsanwalt Sandhage mahnt wegen Verpackungsgesetz ab

Veröffentlicht: 20.03.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 22.06.2022
Blick in einen Karton

Fehlende Registrierung bei LUCID

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Händler im Allgemeinen

Bereits kurz nach dem Inkraftreten des neuen Verpackungsgesetzes am 01.01.2019 und der damit verbundenen Registrierungspflicht kam es zu den ersten Abmahnungen. Das ist auch nicht weiter verwunderlich: Vorher war es kaum nachvollziehbar, ob sich Händler an die seit den 90er Jahren bestehende Lizenzierungspflicht für Verpackungen halten. Dass hat sich durch die Einführung einer zusätzlichen Registrierungspflicht bei LUCID geändert. LUCID ist ganz ähnlich wie die Datenbank der Stiftung EAR für Elektro- und Elektronikwaren öffentlich für jedermann einsehbar. Jeder, der verpflichtet ist, Verpackungen bei einem der dualen Systeme zu lizenzieren, ist auch von der Registrierungspflicht bei LUCID betroffen. Die Registrierung selbst ist dabei kostenlos. Bei den dualen Systemen hat der Händler dann hingegen die freie Wahl (mehr dazu).

Weitere Abmahnungen

Energielabel Staubsauger

Wer? Plogoo UG (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? 334,75 Euro
Betroffene? Staubsaugerhändler

Im Januar liefen die europäischen Vorgaben zum Energielabel für Staubsauger aus. Grund hierfür war, dass die Tests, auf denen die Labelvergabe beruhte, stets mit leerem Beutel durchgeführt wurden. Dies entspricht aber nicht der Realität. Im normalen Betrieb sind Beutel meist zumindest teilweise gefüllt und verbrauchen so mehr Strom als das Label auszeichnet (wir berichteten).

Der Auslauf des Labels bedeutet, dass dieses nicht mehr verwendet werden darf. Wird es dennoch verwendet, kann es wie hier zu Abmahnungen kommen.

Microfaser als Textilkennzeichnung

Wer? MH My-Musthave (durch Rechtsanwalt Sandhage)
Wie viel? keine Angabe
Betroffene? Textilhändler

Die Textilkennzeichnungsverordnung schreibt vor, wie Fasern zu bezeichnen sind. Damit soll EU-weit ein einheitlicher Standard garantiert werden. Bezeichnungen, die die Verordnung nicht kennt, dürfen auch nicht verwendet werden. Beispielsweise ist im Anhang der Verordnung „Microfaser” nicht aufgeführt. Das Gesetz kennt diese Bezeichnung schlicht nicht. Korrekt wäre an dieser Stelle die Kennzeichnung „Polyester”.

Krankheitsbezogene Werbung bei Futtermittel

Wer? Görges Naturprodukte
Wie viel? 0 Euro (es handelt sich um den Versuch, die Sache erst einmal ohne Abmahnung und ohne Abmahnkosten zu klären)
Betroffene? Futtermittelhändler

Mit gesundheitsbezogener Werbung muss stets sehr vorsichtig umgegangen werden. Dies betrifft aber nicht nur Produkte für den Menschen, sondern auch fürs liebe Vieh. So heißt es im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB):

„Es ist verboten, beim Verkehr mit Futtermittelzusatzstoffen oder Vormischungen oder in der Werbung für sie allgemein oder im Einzelfall Aussagen zu verwenden, die sich

  1. auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten oder
  2. auf die Verhütung solcher Krankheiten, die nicht Folge mangelhafter Ernährung sind,

beziehen."

Das bedeutet, dass Aussagen, wie „für gesunde Gelenke” oder „empfohlen nach Knochenbrüchen” nicht auf Futtermitteln verwendet werden dürfen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#5 Tanja 2019-03-21 08:33
Prima .... Görges Naturprodukte macht es vor wie es sich eigentlich gehört !!!!
Respekt, denn auch so kann man etwas verändern ;o)
Ich hoffe das sich manche das als Beispiel nehmen .....
Es wäre super wenn man das mal größer Veröffentlichen würde ..... so das viele Menschen auch lesen können das es auch ohne Abmahnabzocke geht
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#4 Andre Ortmann 2019-03-20 15:22
Lustig ist das die Plogoo UG nicht nur Energielabel bei Staubsaugern abmahnen lässt sondern viele andere Dinge. Auch den OS-Link lässt diese Firma abmahnen. Aber in Ihrem Amazon-Shop ist der Link auch nicht klickbar=) obwohl man diesen "klickbar" darstellen kann.
Und schlimm das diese Firma geschäftlich nicht mehr so aktiv ist. Also holt man die alternative Waffe Abmahnung heraus um wohl etwas Geld zu ......! Jaja das schreit doch in Sachen OS-Link nach einer Abmahnung für Plogoo UG.
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#3 H.K. 2019-03-20 15:05
"Wie viel? 0 Euro (es handelt sich um den Versuch, die Sache erst einmal ohne Abmahnung und ohne Abmahnkosten zu klären)"

So muß das sein und aus diesem Grund sind wir auch Mitglied der Initiative "Fairness im Handel".

Was allerdings die Abmahnungen zum Verpackungsregi ster anbelangt, so kann ich das nur unterstützen. Das duale System ist nicht neu, genauso wenig wie die Pflicht, sich daran zu beteiligen, wenn man Verpackungen in Verkehr bringt. Bislang konnte man sich davor drücken und hatte einen wirtschaftliche n Vorteil gegenüber anderen Händlern, die noch nicht mal damit werben konnten. Wer sich nun immer noch drücken will, zahlt am Ende drauf.
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#2 Roland Baer 2019-03-20 14:55
Spar-Versand @ Plogoo Abmahnung
letzte Bewertung auf Amazon 4. 11.18 also über 4 Monate nichts verkauft.
Sollte zu denken geben.
Davor ein paar im Oktober.
Also seit 5 Monaten verkäuferische Ruhe bei Amazon.
Scheint wieder ein Alibimandant bei diesem A....
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#1 Anne 2019-03-20 14:50
...und wieder einmal mehr ist der Name SANDHAGE dabei. Wer stoppt diesen "Rechtsanwalt" endlich.
Ich habe selber schon 2 x das "Vergnügen" gehabt.
Meiner Meinung nach ist das Abmahnen von Online Händlern seine hauptsächliche Einkommensquelle.
Es wird Zeit, das da mal etwas passiert, denn so werden Händler, schon wegen eines minimalen
und unabsichtlichen Fehlers in den Ruin getrieben.
Die Hauptsache, bei Herrn SANDHAGE klingeln die Kassen.

MfG. Anne
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