Neue Händlerbund-Studie

Abmahnungen: Kosten und Risiken für Händler steigen

Veröffentlicht: 03.04.2019 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.04.2019
Abmahnstudie des Händlerbundes

Abmahnungen gehören auch weiterhin zu jenen Themen, die Online-Händler beschäftigen. Aus diesem Grund hat der Händlerbund zum vierten Mal in Folge seine alljährliche Abmahn-Studie durchgeführt, um einen detaillierten Blick auf den Stand der Dinge zu erhalten. Wie viele Händler sind von Abmahnungen betroffen? Wie hoch sind die Kosten, mit denen solche Abmahnungen verbunden sind? Und an welchen Stellen lauern die größten Gefahren? – All diese Fragen kann die neue Studie beantworten, an der mehr als 700 Händler teilgenommen haben.

Abmahnrisiko hat sich mehr als verdoppelt

Grundsätzlich gibt es eine erfreuliche Nachricht: 2018 haben weniger Händler eine Abmahnung erhalten als noch im Jahr zuvor. Waren es 2016 ganze 24 Prozent und 2017 sogar noch 28 Prozent, sank der Anteil der abgemahnten Händler 2018 auf nur noch 22 Prozent. Damit ist der Wert seit Beginn der Erhebung vor vier Jahren zum ersten Mal gesunken.

Doch obwohl weniger Händler abgemahnt wurden, scheinen die Betroffenen wiederum noch stärker unter Abmahnungen zu leiden: Während 2017 nur 32 Prozent der betroffenen Unternehmer mehr als eine Abmahnung erhalten  haben, waren es im vergangenen Jahr dagegen 35 Prozent.

Auch schätzen Online-Händler die Lage am Markt so ein, dass das Abmahnrisiko weiter gestiegen ist. Seit 2016 hat sich die Zahl mehr als verdoppelt: Damals gingen nur 21 Prozent der befragten Händler von einer wachsenden Gefahr aus, mittlerweile sind es bereits 47 Prozent.

Mehr Gerichtsverfahren aufgrund von Abmahnungen

Als häufigsten Abmahngrund gaben die Händler der Studie Fehler bei der Umsetzung der DSGVO an – mit überragender Mehrheit: Ganze 57 Prozent der Händler nannten diesen Aspekt. Als Dauerbrenner im Abmahnbereich zeigen sich außerdem nach wie vor das Wettbewerbsrecht (mit 33 Prozent) und das Markenrecht (15 Prozent). Das Verpackungsgesetz, das die Online-Händler insbesondere mit Blick auf die neuen Regelungen in Atem hält, gaben 20 Prozent der Unternehmer als Abmahngrund an.

Obwohl Abmahnungen mittlerweile deutlich mehr Menschen vor die Gerichte ziehen (2015: 7 Prozent | 2018: 19 Prozent), sind auch die außergerichtlichen Vergleiche gestiegen: von 21 Prozent im Jahr 2015 auf 36 Prozent im Jahr 2018. Am häufigsten geht mit einer Abmahnung auch die Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung einher: 48 Prozent der Händler gaben dies als Konsequenz einer Abmahnung an. Bevor Unternehmer eine solche Erklärung allerdings unterschreiben, sollten sie sich unbedingt von einem Juristen beraten lassen. Denn wenn die Erklärung einmal unterzeichnet ist und dann ein Verstoß erneut begangen wird, kann es sehr teuer werden.

Händler verzeichnen höhere Abmahnkosten

Wirft man einen Blick auf die Kosten, die Abmahnungen verursachen, wird deutlich, dass auch diese gestiegen sind: 2017 entstanden für 28 Prozent der Händler pro Abmahnung durchschnittlich Kosten im vierstelligen Bereich. 2018 waren es hingegen schon 39 Prozent. Jeder sechste betroffene Händler musste sogar mehr als 2.000 Euro bezahlen.

Alle Ergebnisse haben wir ausführlich in einer PDF-Datei zusammengefasst. Diese finden Sie hier: Abmahnstudie des Händlerbundes als PDF.

Einen Überblick gibt zudem unsere Infografik:

 Infografik Abmahnstudie 2018 klein

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#5 Rainer Beling 2019-05-09 21:13
Schön das ich mir als einfacher Verkäufer hier mal Luft machen kann!
Dieser ganze Abmahnmüll ist in meinen Augen zu 50% reine Abzocke.
Ich habe mal gehört das fast überall auf diesem Planeten die erste Abmahnung kostenlos ist, keine Ahnung ob das so stimmt, aber in Deutschland wird gleich zur kasse gebeten.
In Europa soll es in allen Ländern gleich laufen, also, warum wird Deutschland nicht angepasst, wäre doch nur fair.
Jeder, auch der Unehrliche sollte eine 2. Chance bekommen, vielleicht ein kleiner Betrag zu Anfang und wenn es nicht fruchtet, na dann muß er zur Kasse gebeten werden.
Aber es ist wie es jetzt läuft nicht fair, es ist einfach nur Ausbeutung.
Ich habe auch schon mal eine Kleinere 3 stellige Summe zahlen müssen! was mich ärgert, als kleinunternehme r frist so eine Summe schon ein ganzes Netto Monatsgehalt auf.
Kann mir vorstellen das Kleinunternehme r der einen 4 Stelligen Betrag zahlen muß schon ganz schön zu knappsen hat, hier finde ich es schon nicht mehr gerechtfertigt, es werden alle über einen Kamm geschoren, einer der im ganzen Jahr mal gerade 3.000 - 4.000€ netto nach hause bringt um sich zusätzlich den Urlaub damit fürs jahr verdient, genauso abgezockt wird wie einer der 30 oder 40.000 im jahr netto macht. da muß eine Prozentuale Regelung her, sonst gibt es bald keine kleinen Unternehmer mehr.
Es wäre schön wenn der Staat hier mal reagieren würde.
Danke.
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#4 Chebbi Rochdi 2019-05-09 18:44
Viele Länder, wie auch Deutschland leiden an Arbeitslosigkei t. In Deutschland besteht die Möglichkeiten Arbeitslosengel d oder Hartz4 zu beantragen. Diese Gelder müssen von den Steuerzahlen erbracht werden. Einer dieser Arbeitslosen bzw. Hatz4-Empfänger kommt auf die Idee ein im Bereich E-Commerce zu starten und sein Geld sauber zu verdienen. Somit besteht für Ihm die Chance nicht mehr Hartz4 zu beziehen. Demnach wird er ebenfalls ein Steuerzahler in der deutschen Gesellschaft.
Aber vieler dieser Abmahn-Rechtsan wälte haben auf diesen neuen Existenzgründun ger gewartet, um von mit Ihm Geld zu verdienen und seine Existenz zu vernichten. Somit ist derjenige am Ende angelangt Steuerzahler, zu sein und muss erneut Harzt4 erheben.
Manche Personen, welche 20 Jahre in die Schule gehen, jahrelang Recht studieren, um am Ende ein Abmahn-Rechtsan walt zu werden. Um diese Leute sollte sich der Staat kümmern, da diese Menschen schuld daran sind, dass viele Menschen Ihr Geschäft aufgeben und Insolvenz melden. Davon bin auch ich betroffen. Das lächerliche daran ist, dass diese Rechtsanwälte beginnen mit einem zu handeln bzw. feilschen, als ob diese im Bazar wären. Sie kommen mit der Mache, einem zuerst eine Abmahung im vierstelligen zu senden, und schließlich beginnen mit dem Preis runter zu gehen. Solche Rechtsmissbräuc he sind zu 100% Schuld daran, dass junge Existenzgründun ger Invsolvenz anmelden.
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#3 Neville 2019-05-09 14:54
Grosses Lob an die Autorin Frau Plewinski und die Damen/Herren welche an der grafischen Ausarbeitung dieser Studie mitgewirkt haben ... Hier könnten sich die Amateure von Spiegel&Co mal ein Beispiel nehmen.

Bei diesen Studien kann man deutlich erkennen: Wer nicht gross genug ist einen Mitarbeiter nur mit diesen Themen zu beschäftigen der muss es entweder selber machen (können) oder es ganz sein lassen. Schade das der Non-EU Online-Händler hier "nix verstehen" sagen kann und weiter handeln darf. Wessen Volkswirtschaft das wohl schadet ...
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#2 andre 2019-04-03 14:58
Ist ja kein Wunder das das Risiko steigt die EU und die Bundesregierung machen ja mit ihren schwachsinnigen Gesetzten ja eine Konjunktur Programm nach den anderen für die Abmahnindustrie . Bei jedem neuen EU Gesetzt reiben sich diese Gauner doch inzwischen die Hände und zählen schon mal die Euro scheine
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#1 Michael 2019-04-03 14:14
Es gibt ja immer gerne die Diskussion, wie "parasitär" Hartz4-Empfänge r sind und was das den Steuerzahler kostet, wenn diese Menschen "mit durchgefüttert" werden.
Das hier ein ganzer Berufsstand - bzw. der unfähigste Teil dieses Standes durchgefüttert wird, wird nicht beachtet.

Ihr solltet dieses Thema Abmahnungen und Kosten die der Endkunde dank dieser tagtäglichen sinnbefreiten Praxis an seinem Kaufpreis mit trägt, mal in die breite Öffentlichkeit bringen.

Interessant wäre in Bezug darauf auch mal eine Gegenüberstellu ng der jährlichen Kosten der Hartz4-Bezieher gegenüber dem Erpressen von Geldern aus Unterlasssungse rklärungen usw.

Wo ist der größere Schaden?

Da stellt sich mir die Frage: Wäre es dann nicht sinnvoller, die Anwälte, die sich sehr in diesem Bereich engagieren (schnell verdiente Kohle für kaum Aufwand) stattdessen lieber den Hartz4-Satz zu zahlen und diese sinnlose Kostenproduktio n - die sich natürlich auch auf den Endkundenpreis niederschlägt - unter Strafe zu stellen?
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