Wer? Comped EDV Service- & Beratungs-GmbH
Wie viel? 500 Euro Schadensersatz
Betroffene? Händler im Allgemeinen
Bilder widerrechtlich zu verwenden, kann unter Umständen richtig teuer werden: Das Erstellen der Bilder kostet den Fotografen nicht nur Zeit, sondern auch Geld. Daher sollten sich Händler immer sicher sein, dass sie auch die Rechte zur Verwendung der Fotos haben: Beispielsweise ist Google keine kostenlose Bilderplattform. Die dort gezeigten Bilder sind in den meisten Fällen urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden. Auch beim Nutzen von Herstellerfotos lohnt sich ein Blick in die Lizenzvereinbarung: Die Rechteinhaber können frei bestimmen, wer welche Bilder wie verwenden darf. Das gilt natürlich auch bei Bildern von Stockfoto-Plattformen. Die Plattformen legen in ihren AGB häufig fest, wie und wo die Nennung des Urhebers zu erfolgen hat. Wird sich bei der Verwendung der Bilder nicht daran gehalten, liegt bereits ein Urheberrechtsverstoß vor. Besondere Achtsamkeit gilt auch bei kostenlosen Bildarchiven: Gibt es etwa kein Impressum oder ist die Seite in einem sehr schlechten Deutsch oder Englisch dargestellt, handelt es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um eine unseriöse Plattform, die keinerlei Recht zur Weitergabe der angebotenen Bilder hat. Werden solche Bilder trotz der Unseriosität verwendet, entsteht ebenfalls eine Schadensersatzpflicht. Wird ein Bild von einer seriösen Plattform verwendet und stellt sich dann heraus, dass die Plattform keinerlei Rechte hatte, so ist der Händler zwar nicht zum Schadensersatz verpflichtet, muss das verwendete Bild aber entfernen.
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