Abmahnmonitor

Fehlende Angabe zur Mehrwertsteuer

Veröffentlicht: 07.08.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.08.2019
Sonnenbrille wird online gekauft.

Wer? Handy Deutschland GmbH (durch Rechtsanwälte Scholz)
Wieviel? 1.171, 67 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

Bezüglich der Preistransparenz müssen Händler auf einiges achten. Das Gesetz schreibt verschiedene Pflichten vor, die die Preisgestaltung vergleichbarer und durchsichtiger machen sollen. Dazu gehört auch die Pflicht, anzugeben, ob in dem Gesamtpreis die gesetzliche Mehrwehrtsteuer inklusive ist. Diese Angabe hat stets dann zu erfolgen, sobald mit dem Gesamtpreis geworben wird. Angaben, wie etwa „Die Mehrwertsteuer wird auf der Rechnung separat ausgewiesen” reichen also nicht aus, weil daraus nicht ersichtlich ist, ob sich der Preis nun mit oder ohne Mehrwertsteuer versteht.

Weitere Abmahnungen

Rechtswahl bei EU-weite Handel

Wer? IDO-Verband
Wieviel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler

Viele Händler orientieren sich über die Ländergrenzen hinaus und betreiben EU-weit ihr Online-Geschäft. Statt für jedes Zielland einen eigenen Online-Shop zu betreiben, wird nicht selten ein einziger, international ausgerichteter Shop betrieben. Gang und gäbe ist es hierbei, eine Rechtswahl zu treffen. Bei der Rechtswahl wird festgelegt, welche Rechtsvorschriften gelten sollen. Das ist prinzipiell auch möglich. Wer sich allerdings im B2C-Bereich bewegt, sollte Klauseln, wie „Es gilt deutsches Recht” nicht so stehen lassen. Nach der ROM-I-Verordnung der EU muss die Rechtswahl so vereinbart werden, dass dadurch nicht die günstigeren, nationalen Verbraucherrecht beschnitten werden. Hier wird auch vom Günstigkeitsprinzip gesprochen. 

Zum Beispiel gilt in anderen Ländern teilweise eine längere Gewährleistungsfrist als in Deutschland. Vertreibt ein Händler nun also Waren von Deutschland in ein solches Land, darf zwar deutsches Recht gelten, aber nicht in Bezug auf die Gewährleistungsfristen. Daher muss aus den AGB hervorgehen, dass das deutsche Recht nur insofern gilt, solange in dem betreffenden Land, in das gehandelt wird, keine günstigere Vorschrift existiert. 

Geklaute Texte

Wer? Dytech IT Solutions GmbH (durch Parchent Rechtsanwälte)
Wieviel? 1.242,84 Euro
Betroffene? Online-Händler im Allgemeinen

In dieser Woche hat es wieder einmal eine urheberrechtliche Abmahnung in den Abmahnmonitor geschafft: Wer als Unternehmen online auffallen möchte, bestückt seine Seiten selten einfach nur mit Aufzählungen zu Produkteigenschaften, sondern liefert darüber hinaus Texte. Sind diese Texte kreativ und individuell, so sind sie durch das Urheberrecht geschützt. Wer also einfach Texte von anderen Seiten kopiert, um sie auf der eigenen Seite zu veröffentlichen, begeht einen Urheberrechtsverstoß und kann zur Unterlassung und sogar zum Schadensersatz verpflichtet werden.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Sandra May

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.