Biologisch abbaubar

Abmahnungen wegen irreführender Werbung zu Bambusbechern

Veröffentlicht: 13.12.2019 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 13.12.2019
Kaffeebecher aus Bambus

Bambus ist als Rohstoff gerade voll im Trend. Das ist auch kein Wunder: In einer Zeit, in der ein ressourcenschonender Umgang zur Müllvermeidung in der breiten Bevölkerung angekommen ist, erfreut sich der schnell nachwachsende Rohstoff großer Beliebtheit. Neben Kleidung dient Bambus mittlerweile auch als Rohstoff für Kaffeebecher. 

Wer solche Becher verkauft, will natürlich auch mit den umwelttechnischen Vorzügen werben. Allerdings sollten Online-Händler hier mit Feingefühl an die Sache herangehen. Ein Bericht des Täglichen Anzeigers warnt vor aktuellen Abmahnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. 

Weder „kompostierbar“ noch „recycelbar“

Im Fokus der Verbraucherschützer stehen dabei Aussagen wie „100 Prozent biologisch abbaubar“. Diese seien irreführend, denn: „Bambusbecher enthalten Klebstoffe, die im Kompost nicht abgebaut werden können und auch nicht mithilfe von Lösungsmitteln von den Bambusfasern getrennt werden können“, werden die Verbraucherschützer zitiert. Daher seien die Becher weder kompostierbar noch recycelbar. 

Insgesamt seien zwölf Händler abgemahnt worden, die diese und ähnliche Werbeaussagen tätigten. Zehn hätten eine Unterlassungserklägung unterschrieben.

Neben der irreführenden Werbung kritisieren Verbraucherschützer auch, dass keinerlei Hinweis erfolgte, dass beim Befüllen mit heißen Flüssigkeiten oder bei der Verwendung in der Mikrowelle gesundheitsschädliche Stoffe austreten können. Dies betrifft Kaffeebecher aus Bambus-Kunststoffgemischen.

Amazon vom Landgericht München I verurteilt

Einer der abgemahnten Händler war auch der Online-Riese Amazon. Dieser bewarb die Bambusbecher mit der Aussage „biologisch abbaubar“. Die Abmahnung endete schließlich mit einem Versäumnisurteil des Landgerichts München I (Urteil vom 02.07.2019, Aktenzeichen: 17 HK 0 6043/19), welches den Verbraucherschützern Recht gab.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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