Weder „kompostierbar“ noch „recycelbar“
Im Fokus der Verbraucherschützer stehen dabei Aussagen wie „100 Prozent biologisch abbaubar“. Diese seien irreführend, denn: „Bambusbecher enthalten Klebstoffe, die im Kompost nicht abgebaut werden können und auch nicht mithilfe von Lösungsmitteln von den Bambusfasern getrennt werden können“, werden die Verbraucherschützer zitiert. Daher seien die Becher weder kompostierbar noch recycelbar.
Insgesamt seien zwölf Händler abgemahnt worden, die diese und ähnliche Werbeaussagen tätigten. Zehn hätten eine Unterlassungserklägung unterschrieben.
Neben der irreführenden Werbung kritisieren Verbraucherschützer auch, dass keinerlei Hinweis erfolgte, dass beim Befüllen mit heißen Flüssigkeiten oder bei der Verwendung in der Mikrowelle gesundheitsschädliche Stoffe austreten können. Dies betrifft Kaffeebecher aus Bambus-Kunststoffgemischen.
Amazon vom Landgericht München I verurteilt
Einer der abgemahnten Händler war auch der Online-Riese Amazon. Dieser bewarb die Bambusbecher mit der Aussage „biologisch abbaubar“. Die Abmahnung endete schließlich mit einem Versäumnisurteil des Landgerichts München I (Urteil vom 02.07.2019, Aktenzeichen: 17 HK 0 6043/19), welches den Verbraucherschützern Recht gab.
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