Abmahnmonitor

Ido mahnt Grundpreise bei Google Shopping ab

Veröffentlicht: 03.06.2020 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022
Google-Zeichen

Wer? Ido Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein

Der Ido Verband macht sich schon längst die Mühe, auch abseits der bereits abgegrasten Felder nach Verstößen zu fahnden. Dieses Mal waren es die Grundpreise bei der Werbung über Google Shopping. Dass bestimmte Produkte, etwa Flüssigkeiten, Cremes, Stoffe oder Kabel, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden, einen Grundpreis brauchen, damit der Verbraucher besser vergleichen kann, welches Produkt letztendlich günstiger ist, ist nichts Neues.

Alle Händler, die über Google Shopping werben, müssen also schleunigst den Grundpreis wie auf dem nachfolgenden Screenshot ergänzen, damit der Ido Verband oder andere Abmahner kein Futter zum Abmahnen haben:

Google Shopping-Ansicht vom 03.06.2020 © Google/Rituals

Nachhilfe gefällig, wo der Grundpreis bei Google Shopping ergänzt werden kann? Hier gehts entlang zum Google Support mit einer Anleitung. 

Übrigens: Laut Bundesgerichtshof ist bei Preisvergleichslisten in Preissuchmaschinen außerdem auf die Versandkosten schon in der Preisvergleichsliste deutlich hinzuweisen (BGH, Urteil vom 18. März 2010, Az.: I ZR 16/08). Also auch diese Angaben bitte nicht vergessen.

Praxistipp: Google Shopping bietet für die Händler den Vorteil, dass der Klick des Nutzers auf die jeweilige Produktseite des Online-Shops verlinkt und der Shop-Betreiber mit seiner eigenen Produktseite werben kann. Daher noch einmal der Hinweis zur Selbstkontrolle: Sowohl Preise als auch Versandkosten müssen bei Google Shopping mit den Angaben, die tatsächlich im Shop gemacht werden, übereinstimmen. Der Händler trägt hierfür die Verantwortung.

Weitere Abmahnungen

Verkauf gefälschter Uhren

Wer? Fossil Group Europe GmbH (über die Kanzlei Preu, Bohlig und Partner)
Betroffene? Händler von Uhren
Was? Verkauf von Fälschungen

Einerseits wird die Schnäppchenjagd als Volkssport betrieben, andererseits gelten die bekannten Labels schon im Kindergarten als Statussymbol. Daher boomt der Online-Handel mit (preiswerten) Marken-Produkten. Viele Händler sind überzeugt, Originalwaren, zum Beispiel von Fossil, die auch die Lizenzmarken Skagen und Armani vertreibt, zu verkaufen.

Online-Händler können daher aus allen Wolken fallen, wenn die erste Abmahnung des Markeninhabers ins Haus flattert und sie darauf hingewiesen werden, dass sie (unbemerkt) reihenweise Fälschungen verkaufen. Wer Markenartikel besonders günstig ankauft, sollte stutzig werden. Lassen Sie sich vom Lieferanten versichern, dass es sich um Original-Ware handelt, um im Ernstfall Rückgriff nehmen zu können.

Wer? Burberry Limited (über die Kanzlei CBH)
Betroffene? Händler von karierten Produkten
Was? Rechtswidriger Verkauf unter Verwendung der Marke Burberry

Wer die englische Firma Burberry kennt, weiß, dass sie wie keine zweite mit ihrem bekannten Burberry-Check (einem Karo-Muster) für Designer-Schals und Mäntel steht. Auch wenn das Karo-Muster vermeintlich überall zu finden ist – das ganz spezielle Muster ist für die Firma Burberry geschützt.

Tücher, Schals, Bekleidung oder andere Textilartikel, die das berühmte Muster imitieren, werden rechtswidrig verkauft. Genauso wenig ist es zulässig, karierte Produkte, die dem original Burberry-Muster ähneln unter der Marke Burberry oder als Burberry-Style anzubieten.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie Yvonne Bachmann

Kommentare  

#3 Werner 2020-06-03 23:40
Wir sollten diesen Verband besuchen gehen.Leider meldet sich keiner bei mir. Und auch die Anwälte die für diesen Verband abzocken. Finger abschneiden darf man nicht für ......
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#2 Mirko giansanti 2020-06-03 17:59
Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem das Business der Abmahnung besteht.Das einzige Land, in dem etwas Ähnliches existiert, ist Sizilien, wo die Mafia Schutzgelder Kassiert.
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#1 Michael 2020-06-03 14:43
IDO-Verband? Die lachen sich über die Unfähigkeit unserer Regierung und deren Judikative doch so richtig kaputt.
Wenn es hier in dem Land fair zugehen würde, hätte der Staat und/oder ein Richter den Laden schon längst dem Erdboden gleichgemacht und denen den Vereinsstatus entzogen, damit denen mal das Ganze Treiben ein wenig erschwert wird.

Aber wer den meisten Dreck am Stecken hat, kann hier in D-EU-tschland machen, was er will. Nur die Kleinen sind wieder die Dummen, die solchen Schmarotzer auch noch durchfüttern müssen.
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