Mehrwertsteuersenkung

Achtung, Abmahnung: Jetzt UVP checken

Veröffentlicht: 01.07.2020 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 01.07.2020
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Vom Werben mit der unverbindlichen Preisempfehlung wird oft abgeraten, denn: Wer damit wirbt, unter der vom Hersteller festgelegten UVP zu sein, muss sicherstellen, dass die UVP auch korrekt ist. Hersteller ändern ihre Preislisten regelmäßig. Manchmal werden manche Produkte auch ganz gestrichten. Entsprechend müssen Händler auf zwei Dinge achten:

  • Ist die UVP, mit der ich werbe, noch aktuell?
  • Gibt es die UVP, mit der ich werbe, überhaupt noch?

Wer mit einer veralteten oder nicht vorhandenen UVP wirbt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Bei so einer Werbung handelt es sich um eine wettbewerbswidrige Irreführung. 

Mehrwertsteuersenkung und UVP

Ein Leser hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass Händler vor allem heute und in den kommenden Tagen ein wachsames Auge auf die Preislisten der Hersteller werfen sollten. So sollen manche Hersteller bereits in der Nacht zum 1. Juli ihre Preise gesenkt haben; weitere könnten diesem Beispiel folgen. Hintergrund ist die Senkung der Mehrwertsteuer, die seit heute gilt. Besonders kritisch wird hier der Umstand empfunden, dass die Hersteller den Plan, die UVP herabzusetzen, selbst erst recht kurzfristig mitgeteilt haben und das Ändern der Streichpreise je nach Shopaufbau mit einem großen Aufwand verbunden sein kann. Wer die UVP nicht schnell genug aktualisieren kann, sollte diese Angabe daher sicherheitshalber deaktivieren. 

Was ist, wenn ich selbst Hersteller bin?

Im Zusammenhang mit den unverbindlichen Preisempfehlungen erreichte uns außerdem noch die Frage eines Herstellers. Dieser fragte an, ob er nun wegen der Steuersenkung seine Preisliste anpassen müsse. Hier sitzen Hersteller und auch Händler im selben Boot: Beide sind frei in der Gestaltung ihrer Preise. Ob der Hersteller die Senkung der Steuer also auf die UVP umschlägt, liegt ganz in seiner Hand. 

Was Händler sonst noch in Sachen Mehrwertsteuersenkung beschäftigt, hat der Händlerbund in diesem FAQ zusammen getragen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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