Wer? Ido-Verband
Wie viel? 232,05 Euro
Betroffene? Online-Händler allgemein
Bei den Abmahnungen des Ido-Verbandes stehen immer wieder gewisse Branchen im Fokus. Im Herbst war das der Handmade-Sektor. Aktuell möchten wir noch einmal die Kosmetik-Verkäufer sensibilisieren, Abmahnungen wegen fehlender Grundpreise zu vermeiden. Der Grundpreis ist der Preis je Mengeneinheit, einschließlich der Umsatzsteuer. Dieser soll dem Verbraucher einen leichteren Preisvergleich ermöglichen, insbesondere bei Verpackungen unterschiedlicher Füllmenge. Für die meisten Produkte, die nach Gewicht (z. B. Gramm), Volumen (z. B. Milliliter), Länge (z. B. Meter) oder Fläche (z. B. Quadratmeter) angeboten werden, ist er Pflicht.
Möglicherweise sind die Abmahnungen aber unberechtigt, denn es gibt Besonderheiten bei Kosmetik. Bei kosmetischen Produkten, die über ein Nenngewicht oder Nennvolumen von weniger als 10 Gramm oder Milliliter verfügen, ist kein Grundpreis erforderlich.
Eine weitere Ausnahme von der Pflicht zur Angabe des Grundpreises besteht bei kosmetischen Mitteln, die ausschließlich der Färbung oder Verschönerung der Haut, des Haares oder der Nägel dienen. Grund: Das Ziel des Grundpreises ist es, dem Verbraucher eine leichtere Möglichkeit zum Preisvergleich zu verschaffen. Bei ausschließlich der Verschönerung dienenden Kosmetik ist der Preis aber gerade keine relevante Information. Den Kauf eines Nagellacks oder Haarfärbemittels macht der Verbraucher üblicherweise von anderen Kriterien abhängig, etwa einem schnellen Erfolg. Das ist in der Praxis zwar in wenigen Fällen zutreffend, da die meisten Kosmetika u. a. auch pflegende Wirkung haben. Dennoch sollte man von dieser Ausnahme gehört haben. In Zweifelsfällen sollten sich Händler für einen Grundpreis entscheiden.
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