Abmahnmonitor

Das sollte beim Verkauf von E-Zigaretten beachtet werden

Veröffentlicht: 20.04.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 14.04.2023
E-Zigarette

Fehlende Angaben beim Verkauf von E-Zigaretten 

Wer mahnt ab? Verband des eZigarettenhandels e.V. 
Wie viel? 212,40 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von E-Zigaretten

Bei dem Verkauf von E-Zigaretten gibt es einige Vorschriften, die es zu beachten gilt. Denn die elektronische Zigarette fällt unter das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG). Neben den Vorschriften des TabakerzG muss auch die Tabakerzeugnisverordnung (TabakerzV) beachtet werden. Darunter fallen zum Beispiel die Informationspflichten nach § 27 TabakerzV. So müssen auf den Produkten alle Inhaltsstoffe, der Nikotingehalt und Warnhinweise, dass das Erzeugnis nicht in die Hände von Kindern gelangen darf. Wenn diese Angaben fehlen, stellt das auch einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dar und kann somit abgemahnt werden. 

Weitere Abmahnungen

Verstoß gegen das Verpackungsgesetz

Wer mahnt ab? HKMW Rechtsanwälte
Wie viel? 1.141,95 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Online-Händlerinnen und -Händler müssen auf jeden Fall die Vorgaben des Verpackungsgesetzes (VerpackG) beachten. Denn Hersteller beziehungsweise die Erstinverkehrbringer von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen sind verpflichtet, sich bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren zu lassen. Als Hersteller gilt im Sinne des VerpackG nicht derjenige, der das Material produziert, sondern derjenige, der das Material als Verpackung in Verkehr bringt. Eine Unterlassung der Registrierung hat schnell eine Abmahnung zur Folge. 

Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? Motion E-Services GmbH (vertreten durch CBH Rechtsanwälte)
Wie viel? 367,23 Euro
Wer ist betroffen? Online Händler allgemein

Ein Klassiker unter den Abmahnungen sind Verstöße gegen das Urheberrecht. So sollten Produktbilder nicht einfach von anderen Verkäufern übernommen werden, wenn nicht die notwendige Lizenz dafür vorliegt. Wenn dem eigentlichen Urheber auffällt, dass seine Bilder verwendet worden sind, kann er den entsprechenden Händler abmahnen. Neben den Abmahnkosten können dann auch noch Schadensersatzansprüche dazu kommen, so dass unter Umständen hohe Kosten für den Händler entstehen. Urheberrechtsverletzungen sollten daher auf jeden Fall vermieden werden. 

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Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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