Irreführende Geschäftspraktiken

Überholte Elektrogeräte: vzbv mahnt Online-Marktplätze wegen Werbung ab

Veröffentlicht: 14.07.2022 | Geschrieben von: Melvin Louis Dreyer | Letzte Aktualisierung: 19.07.2022
Smartphone wird repariert

Gleich drei Betreiber von Online-Marktplätzen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) abgemahnt, das berichten die Verbraucherschützer in einer Pressemitteilung. Alle drei Plattformen bieten erneuerte Smartphones und andere Geräte aus der Kategorie „refurbished“ an. Vorgeworfen werden ihnen irreführende Werbung mit fiktiven Preisvorteilen, fragwürdige Umweltaussagen in Form von Greenwashing und der rechtswidrige Einsatz von Cookies, die Werbezwecken dienen. Zwei der betroffenen Plattformen hätten bereits Unterlassungserklärungen abgegeben. Gegen einen weiteren Betreiber, der in den Niederlanden sitzt, habe man Klage erhoben. Gegen eines der Unternehmen hat zudem die französische Verbraucherorganisation UFC-Que Choisir Klage erhoben. 

„100 Prozent klimaneutral“ – aber wie wird das erreicht?

Gebrauchtgegenstände zu kaufen sei eigentlich eine gute Sache, meint Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim vzbv. „Oft werben die Anbieter aber damit, dass bereits durch den Kauf eines erneuerten Handys oder Laptops CO₂ eingespart und Elektroschrott vermieden wird. Das stimmt so nicht“, heißt es weiter. Zudem sei es ärgerlich, wenn mit unrealistisch hohen Preisvorteilen geworben werde. 

Auch bei der Aufbereitung von gebrauchten Geräten entstünden Kohlenstoffdioxid-Emissionen und Elektroschrott, etwa durch den Austausch von Akkus. Wo die Anbieter mit Aussagen wie „Die CO2-Emission werden um 70 Prozent reduziert.“ oder „100 Prozent klimaneutral.“ werben würden, fehlten auf der anderen Seite genauere Informationen dazu, welche Maßnahmen die Unternehmen tatsächlich ergreifen würden, um nachteilige Umwelteinwirkungen bei der Erneuerung, dem Vertrieb und dem Versand der Geräte ergriffen würden. Dass man diese Informationen auf den Internetseiten der Anbieter weitgehend vergebens suche, ist nach Auffassung des vzbv irreführend. 

vzbv kritisiert Preisangabe und Streichpreise und Cookies

Auch die Preisangabe kritisieren die Verbraucherschützer vom vzbv. So hätten die Online-Shops mit hohen Reduzierungen beim Kauf der überholten Geräte geworben. Neben dem ausschlaggebenden Preis habe ein deutlich höherer, durchgestrichener Preis gestanden. Dabei sei jedoch unklar geblieben, ob sich diese Angabe auf den vorher vom Händler verlangten Preis beziehe, auf jenen für ein gebrauchtes oder ein neues Gerät, oder gar auf einen ganz anderen Preis. Als Beispiel zieht der Verband ein erneuertes Smartphone heran, das für 275 Euro angeboten wurde. Die Preisersparnis sollte angesichts des Streichpreises von 909 Euro 69 Prozent betragen – so teuer sei das Gerät beim Verkaufsstart 2019 auf der Hersteller-Website gewesen sein. Als Neuware erhalte man das Handy aktuell ab 424,50 Euro, gebraucht ab 242 Euro. 

Weiterhin sollen die Unternehmen geltende Datenschutzbestimmungen nicht eingehalten haben, indem sie auf den Geräten der Nutzer Cookies für Werbe- und Analysezwecke einsetzten, ohne zuvor die nötige Einwilligung der Betroffenen einzuholen. Ein Unternehmen soll entsprechende Cookies auch dann noch eingesetzt haben, nachdem eine ausdrückliche Ablehnung erfolgt war. 

Französische Verbraucherschutzorganisation und vzbv klagen

Wie der vzbv mitteilt, hätten sich zwei Unternehmen einsichtig gezeigt, Unterlassungserklärungen abgeben und ihre Internetauftritte abgeändert. Gegen ein weiteres Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden habe man Klage eingereicht. 

Neben Verbraucherinnen und Verbrauchern hierzulande seien auch solche in Frankreich von den Praktiken betroffen gewesen. UFC-Que Choisir, die größte französische Verbraucherorganisation, hat deswegen ebenfalls Klage gegen einen Anbieter eingereicht. Die französischen Verbraucherschützer kritisieren ebenfalls die Preisangabe: Die Preise würden als Werbeaktion dargestellt. Es handle sich aber gar nicht um Rabatte, da der Anbieter zwei verschiedene Produkte miteinander vergleiche – ein neues, das nicht angeboten werde, sowie ein überholtes Gerät. Ein Preisbestandteil, nämlich eine anfallende Servicegebühr, würde zudem erst in der Zahlungsphase angezeigt werden. Kritik erntet zudem eine angebotene Garantie und die Cookie-Policy, die der französische Verband ebenfalls benennt. Man habe daher Klage wegen irreführenden Geschäftspraktiken erhoben.

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