Abmahnmonitor

Marken- und Urheberrechtsverstöße sorgten für teure Abmahnungen

Veröffentlicht: 27.09.2022 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 27.09.2022
Fotostudio

Neben den Vorschriften aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb sorgen auch das Marken- und das Urheberrecht immer wieder für Abmahnungen. 

Markenrechtsverletzung „Honda“ 

Wer mahnt ab? Honda Motor Co., Ltd. (vertreten durch Kanzlei Dr. Eikelau, Masberg und Kollegen)
Wie viel? Nicht bekannt
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Das Markenrecht sorgt immer wieder für teure Abmahnungen, so auch in diesem Fall. Zeichen und Logos, die markenrechtlich geschützt sind, dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, wenn es sich nicht um original Markenware handelt. So machte ein Händler den Fehler und verkaufte Sticker mit dem markenrechtlich geschützten Logo des Automobilherstellers „Honda. Der Händler wurde abgemahnt und neben der Unterlassungserklärung auch dazu aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, in welchem Maße er das Logo verwendete, damit der daraus entstandene Schaden berechnet werden kann.

Verstoß gegen das Urheberrecht

Wer mahnt ab? Kanzlei Meissner & Meissner
Wie viel? 1626,49 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Neben einer Markenrechtsverletzung kann auch eine Urheberrechtsverletzung teure Folgen haben. So erging es einem Händler, der in seinem Shop Produktbilder nutzte, für die er keine Nutzungslizenz hatte. Der Urheber der Bilder wurde darauf aufmerksam und mahnte den Händler ab. Auch hier kommt neben den Abmahnkosten noch ein Schadensersatz dazu, weswegen die Kosten für urheberrechtliche Abmahnungen schnell im vierstelligen Bereich landen. 

Fehlender Hinweis bei Biozidprodukten

Wer mahnt ab? Verband Sozialer Wettbewerb
Wie viel? 238 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Beim Verkauf von einigen Produkten müssen besondere Vorschriften beachtet werden, so auch beim Verkauf von Biozidprodukten. Dabei fallen nicht nur bestimmte Desinfektionsmittel unter Biozidprodukte, sondern beispielsweise auch Insektenschutzmittel für Hunde. Beim Verkauf von Bioziden muss zwingend folgender Hinweis an die Kunden erfolgen: „Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.“

Wenn dieser Hinweis fehlt, liegt ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß vor und schnell kann eine Abmahnung ins Haus flattern. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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