Wettbewerbszentrale kritisiert Vergleichsportale

Veröffentlicht: 05.12.2022
imgAktualisierung: 05.12.2022
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
05.12.2022
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Ranking unter der Lupe
© Zouls / Shutterstock.com
Die Wettbewerbszentrale hat Vergleichsseiten unter die Lupe genommen und kam zu einem ernüchternden Ergebnis.


64 Vergleichs- und Vermittlungsportale hat die Wettbewerbszentrale genauer unter die Lupe genommen und ist dabei zu einem ernüchternden Ergebnis gekommen. Insgesamt 122 einzelne Wettbewerbsverstöße wurden dabei gefunden. 70 Prozent der Portale warben  in wettbewerbswidriger Weise, so die Wettbewerbszentrale in ihrer Pressemitteilung

 Bei den untersuchten Portalen handelte es sich um 24 Portale aus dem Tourismusbereich, zwanzig aus dem Pflegesektor und acht aus der Finanzbranche. 

Fehlende Informationen zu Ranking und Bewertungen

Am häufigsten wurden Wettbewerbsverstöße wegen Irreführung durch Unterlassen bemängelt. Dazu zählen vor allem fehlende Informationen, etwa über die Sortierung des Rankings der Suchergebnisse, oder über die Kundenbewertungen. 

Denn seit Inkrafttreten der Omnibus-Richtlinie Ende Mai dieses Jahres gelten hier strenge Informationspflichten für Plattformbetreiber. Verbraucher müssen unter anderem darüber aufgeklärt werden, welche Parameter für die Ergebnisse des Rankings entscheidend sind. Auch, ob und wie die Kundenbewertungen auf ihre Echtheit überprüft werden, muss für Verbraucher ersichtlich sein. 

Die Wettbewerbszentrale kritisiert vor allem, dass einige Webseiten nicht darüber aufgeklärt haben, wenn es sich bei oberen Rankingplätzen um Werbeanzeigen handelt. Wenn Anbieter dem Vergleichsportal eine Provision dafür zahlen, im Ranking weit oben aufgelistet zu werden, handelt es sich um Werbung, die auch als solche gekennzeichnet werden muss. 

Acht der 24 untersuchten Reiseportale stellten keine ausreichend klare Information darüber zur Verfügung, ob die Rezensionen vor Veröffentlichung auf ihre Echtheit überprüft wurden. Die Wettbewerbszentrale kritisierte außerdem, dass einige Portale das Verfassen von Bewertungen mit einem Gutschein belohnen. 

Wettbewerbszentrale spricht Abmahnungen aus

Die Wettbewerbszentrale hat dies zum Anlass genommen, einigen der kritisieren Portale gegenüber eine Abmahnung auszusprechen. Nach eigenen Angaben hat die Zentrale 33 Abmahnungen ausgesprochen und acht formlose rechtliche Hinweise erteilt. In 27 Fällen haben sich die Plattformbetreiber verpflichtet, die kritisierte Vorgehensweise künftig zu unterlassen, einige davon wurden bereits tätig. In vier Fällen hat die Wettbewerbszentrale Klage eingereicht.

Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Expert/in für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Veröffentlicht: 05.12.2022
img Letzte Aktualisierung: 05.12.2022
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