Kommerzielle Nutzung

Hohes Abmahnrisiko bei der Nutzung von Musik auf Instagram?

Veröffentlicht: 17.01.2023 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 20.06.2023
Auf Smartphone öffnet sich die Instagram-App

Transparenzhinweis: In einer vorherigen Version des Artikels hieß es, dass die von Instagram bzw. Meta zur Verfügung gestellte Musik grundsätzlich nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden darf. Da diese pauschale Aussage so nicht zutreffend ist, haben wir den Artikel überarbeitet. Wir bitten dies zu entschuldigen.  

Instagram stellt in seiner Musikbibliothek Musikstücke zur Verfügung, die dann von Nutzern und Nutzerinnen unter Reels und in Storys gepackt werden können. Aber Achtung: Seit dem 19. Oktober 2022 gilt eine neue Musik-Richtlinie – und die sorgt insbesondere bei Betreibern von kommerziellen Seiten für Fragezeichen. 

Nutzung von Musik nur für private Zwecke? 

Den Anlass zur Diskussion bieten verschiedene Medienberichte, die über eine neue Musik-Richtlinie berichten. Nach dieser Richtlinie soll es nun mehr illegal sein, Songs aus der Musikbibliothek kommerziell zu nutzen. Dafür wird sich auf folgenden Teil von Facebooks Musik-Richtlinie gestützt: „Insbesondere die Nutzung von Musik für gewerbliche oder nicht private Zwecke ist verboten, es sei denn, du hast entsprechende Lizenzen eingeholt.“

Damit bezieht sich dieser Teil der Musik-Richtlinie nicht auf ein spezielles Meta-Angebot, sondern auf die Nutzung von Musik im Allgemeinen. Diese „Richtlinie“ ist also eher als Hinweis zu verstehen, nicht einfach Musik für kommerzielle Zwecke hochzuladen, ohne über eine entsprechende Lizenz zu verfügen.

Instagram-Musikbibliothek nur eingeschränkt nutzbar

Wer auf Instagram Musik von Instagram selbst einbinden möchte, sollte daher einen Blick auf die Insta-Nutzungsbedingungen werfen. Dort heißt es, dass Musik aus der lizenzierten Musikbibliothek genutzt werden darf. Allerdings gibt es folgende Einschränkung: „Bestimmte Business-Konten oder Beitragsarten können jedoch nicht darauf zugreifen.“ Als Grund werden Vereinbarungen mit den Rechteinhabern genannt, die die Verwendung der Musik „lediglich auf die persönliche, nichtkommerzielle Nutzung“ beschränken. Daher darf die Musikbibliothek tatsächlich nur für private Zwecke verwendet werden. Diese Einschränkung sollte auch auf gar keinen Fall umgangen werden, indem einfach private Accounts angelegt werden, die dann die Musik nutzen, um diese Inhalte dann über den Unternehmens-Account zu teilen. Werden auf einem „privaten“ Account Inhalte hochgeladen, die kommerziell genutzt werden sollen, ist der Account quasi „scheinprivat“.

Ausweichen auf Sound Collection

Wer einen Business-Account betreibt und die Musikbibliothek nicht verwenden darf, kann aber gegebenenfalls auf die Sound Collection von Facebook zurückgreifen. Dort finden sich über 9.000 lizenzfreie Musikstücke, die auch zur kommerziellen Nutzung freigegeben sind. Ein Teilen der Inhalte auf Instagram ist ausdrücklich durch Facebook gestattet. Konkret heißt es dazu in den Nutzungsbedingungen der Sound Collection: „Meta gewährt dir hiermit eine nicht exklusive, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung der SC-Audioinhalte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke in Inhalten, die du in den Produkten der Meta-Unternehmen erstellst, hochlädst und verbreitest (einschließlich durch Links zu den Produkten der Meta-Unternehmen, die in Websites Dritter eingebettet sind).“ 

Aber: Wie kann ich die Instagram-Musik trotzdem kommerziell nutzen?

Damit benötigt jeder nicht rein private Account eine Lizenz für die Nutzung von Musik aus der Instagram-Bibliothek. Doch: Woher bekommt man eine solche Nutzungslizenz? Man kann sich natürlich direkt an den Rechteinhaber wenden und Lizenzen für einzelne Musikstücke erwerben. Allerdings gibt es auch Anbieter, wie etwa Universal Production Music, die eine eigenen Musikbibliothek pflegen und Lizenzen für die kommerzielle Nutzung verkaufen. Bei solchen Verwertungsgesellschaften muss aber streng darauf geachtet werden, dass die Lizenz auch für die Nutzung auf Instagram gilt. Die Gema beispielsweise bietet zwar verschiedene Tarife zur Musiknutzung im Internet an; eine Nutzung für Reels und Storys auf Instagram scheint in den Standard-Tarifen aber nicht vorgesehen zu sein.

Neben Musik, die lizenziert werden muss, können aber auch gezielt Stücke mit Creative Common Lizenzen (CC-Lizenzen) zurückgegriffen werden. Solche Stücke werden zwar kostenlos bereitgestellt, dennoch müssen die Regeln beachtet werden. So ist nicht jedes Musikstück für die kommerzielle Nutzung freigegeben. Zudem bestehen die Urheber und Urheberinnen oftmals auf eine namentliche Nennung.

Auch kurze Stücke müssen lizenziert werden

Reels und Storys zeichnen sich durch ihre Kürze aus. Hier könnten jetzt einige Personen auf die Idee kommen, dass für kurze Musikstücke keine Lizenz benötigt wird. Der Gedanke kommt aus der 2017 in Kraft getretenen EU-Urheberrechtsrichtlinie, die besonders wegen der Einführung von Upload-Filtern bekannt ist.

Die Richtlinie sieht aber eine Reihe von Fällen vor, in denen urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne Lizenz verwendet werden. Eine lizenzfreie Nutzung ist dann möglich, wenn der Umfang eine Bagatellgrenze nicht überschreitet. Diese liegt für Musikstücke bei 15 Sekunden. Hinzu kommen noch weitere Bedingungen, die allerdings für die Frage nach der kommerziellen Nutzung unerheblich sind. Die 15-Sekunden-Regel gilt nämlich nur für die nicht-kommerzielle Nutzung und hilft Unternehmen auf Instagram also nicht weiter. 

Nutzung ohne Lizenz kann teuer werden

Die einfache Nutzung von Musiktiteln aus der Instagram-Bibliothek wird damit faktisch für Unternehmens-Account unmöglich. Zwar ist es grundsätzlich möglich, Lizenzen für einzelne Songs zu erwerben, allerdings ist es nicht immer einfach, an Lizenzen zu kommen und unterm Strich lohnt sich das insbesondere für kleine Unternehmen nicht in jedem Fall. Noch teurer wird es aber, wenn Musikstücke für kommerzielle Zwecke verwendet werden, ohne dass eine Erlaubnis vorliegt. In so einem Fall können Rechteinhaber eine urheberrechtliche Abmahnung aussprechen. Allein die Rechtsanwaltsgebühren für so eine Abmahnung liegen in der Regel bei über 1.000 Euro. Dazu kommen aber noch Schadensersatzansprüche, wie etwa die fiktive Lizenzgebühr. 

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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Kommentare  

#16 Laura 2023-09-28 13:46
Ich habe ein Problem:


Ich habe ein privaten Instagram-Accou nt und nutze diesen ausschließlich für private Zwecke.
Seit letzter Woche habe ich aber nur noch eine begrenzte Auswahl an Songs. Ich gehe davon aus, dass es die lizenzfreien sind.

Ich habe bereits alles versucht: mich abgemeldet, neu angemeldet, die App runtergeschmiss en und neu installiert. Nichts hilft.

Was ist das Problem?

Grüße
Laura
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#15 Micha 2023-05-15 11:57
Hallo,

wie verhält es sich generell mit Vereinen. Also eine Vereinsseite für Karneval, Fußball, Kirmes, Freizeitvereine usw.
Kann eine solche Seite als Privater Account angelegt werden oder sollte es ein Businessaccount sein?

Dürfen Vereine lizenzpflichtig e Musik ohne Lizenz nutzen oder nur Lizenzfreie Stücke?

Leider findet man so pauschal zu diesem Thema nichts..

Danke! :)

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Antwort der Redaktion

Lieber Micha,

Vereine haben zwar in der Regel keinen kommerziellen Zweck, sind aber auch nicht privat. Werden Inhalte auf Instagram und Co. geteilt, geht es meistens darum, neue Mitglieder zu gewinnen oder den Verein bekannter machen.

So wurden bei der Jerusalema-Chal lenge mit dieser Begründung beispielsweise auch Polizeidienstst ellen abgemahnt, obwohl diese auch keine Gewinnerzielung sabsicht hatte. Bei Vereinen sollte daher entweder generell lizenzfreie Musik verwendet werden oder aber auf die Musik zurückgegriffen werden, die mit dem Business-Accoun t verfügbar ist.

Beste Grüße
die Redaktion
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#14 Vanessa 2023-04-24 21:57
Hallo, vielen Dank für diesen informativen Artikel. Eine Frage die für mich bleibt: Wie sieht es denn mit einem öffentlichen Profil einer Privatperson aus? Ich habe ein öffentliches Instagram Profil ohne gewerbliche Nutzung und auch keinem blauen Haken oder ähnlichem. Der Account ist einfach nur öffentlich anstatt privat angestellt. Gilt die Richtlinie dafür auch dass die Musik besser nicht genutzt werden soll?
Danke vorab.
Viele Grüße
Vanessa

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Antwort der Redaktion

Liebe Vanessa,

es geht lediglich um Risiken im Zusammenhang mit der gewerblichen Nutzung. Privatpersonen sind bei rein privater Nutzung nicht betroffen.

Beste Grüße
die Redaktion
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#13 mp 2023-04-18 21:34
Hallo,

ist man schon ein "business" wenn man einen "profi" account hat, auch wenn dahinter kein Gewerbe steckt?
Geht es also um den reinen Zustands des Kontos auf Insta oder um die Tätigkeit in der realen Welt?
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#12 Birgit Bornschein 2023-04-15 21:42
Guten Abend,
Ich habe einen öffentlichen Account für meinen Hund auf Instagram. Ich unterstütze einen Non-Profit jungen Deutschen, der in der Ukraine einen Tiershelter mit eigenen Mitteln aufgebaut hat und ausschließlich auf Spenden angewiesen ist. Hin und wieder stelle ich für ihn Geschichten über seine Tiere als Beitrag oder Story bei mir ein, teilweise mit Musik von Instagram und bitte um Spenden für seine Tiere. Ist das auch Werbung? Weder er noch ich verdienen etwas dabei. Wäre nett, wenn Sie mir antworten würden. Vielen Dank und viele Grüße

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Antwort der Redaktion

Hallo Birgit,

dazu kann und darf ich leider keine Aussage treffen. Handelt es sich um einen Verein, den Sie damit unterstützen, so könnten die Inhalte aber tatsächlich an kommerziell eingestuft werden und das auch dann, wenn es keine Gewinnerzielung sabsicht gibt: onlinehaendler-news.de/.../...

Mit den besten Grüßen
die Redaktion
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#11 Martina 2023-04-05 21:31
Ich habe bei insta "nur" einen kleinen öffentlichen Buchblog-Accoun t, nichts Gewerbliches. Fällt das auch schon in diesen Bereich, da es nicht mehr rein "privat" ist, oder ist da keine "Gefahr"? Habe bisher nur ab und zu Beiträge m. Musik hinterlegt, keine reels od. Videos.
Bitte um Klärung! Danke!!!
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#10 Manuel Weiske 2023-04-01 01:07
Hallo, spannende Geschichte!
Ich verwalte den Business Account für unser Veranstaltungsh aus und poste dort live-Content vom Veranstaltungst ag. Hierzu habe ich die Genehmigung des Künstlers oder der Agentur.
Musik aus Meta hinterlegen ist also erstmal tabu.
Wie liegt der Fall bei Musik die Live mit einem Video aufgenommen wird?
Und wer kann Klage erheben, wenn Musik anderweitig unter das Video gelegt wird? In dem Fall ist es ja im Interesse des Künstlers etc. und entspringt nicht der Meta Datenbank.

Viele Grüße
Manuel
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#9 Sandra Geßner 2023-03-29 10:29
Danke für diese wertvolle Infos!
Wenn ich ein Reel oder eine Story zum Verkaufszweck erstelle, ok. Hab ich verstanden. Gilt das mit der Lizenz aber auch, wenn ich nur einen Guten Morgen Gruß per Story veröffentliche? Und mit dieser Story nichts verkaufen möchte?
Ich verstehe immer nicht, warum man die Musik einfach so auswählen kann, aber eigentlich gar nicht benutzen darf. LG
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#8 Jennifer R. 2023-03-24 12:10
Es gibt dabei aber ein kleines Problem. Ich habe bislang immer die Instagram Audiothek genutzt und früher dort auch tatsächlich ausschließlich die lizenzfreien Songs gehabt. Bin als Gewerbe angemeldet, Business Account und als Kategorie Unternehmer, aber mittlerweile wird mir sämtliche Musik gezeigt. Wie soll ich da dann noch irgendwas unterscheiden können?
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#7 Tina 2023-03-23 14:09
Hallo!

Bei meinem Business Account auf Instagram wird mir der Musiksticker angezeigt. Aktuelle Charthits kann ich dort nicht finden, also kann ich davon ausgehen, dass es sich hier nur um die Soundcollection handelt, die ich dann auch nutzen darf für Reels und Storys???
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