Abmahnmonitor

Dieser Inhaltsstoff sorgt für eine Abmahnung bei Kosmetikhändlern

Veröffentlicht: 22.02.2023 | Geschrieben von: Hanna Hillnhütter | Letzte Aktualisierung: 22.02.2023
Kosmetikprodukte auf pinkem Hintergrund

Die Gründe für Abmahnungen sind vielfältig. Und so sorgte in dieser Woche sowohl das Wettbewerbsrecht als auch das Urheberrecht und die EU-Kosmetikverordnung für Abmahnungen unter Online-Händlern. 

Falsche Angaben in Hundefutter 

Wer mahnt ab? Sanadog GmbH (Vertreten durch Anwaltskanzlei Hoppe)
Wie viel? 1.751,80 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Tiernahrung

Der Hund ist der beste Freund des Menschen und daher haben die Abmahnung auch Hundefutter immer im Blick. Das wurde einem Händler zum Verhängnis, der Hundesnacks verkauft. Der Mitbewerber ließ sich ein Produkt zuschicken und führte eine Laboranalyse durch.

Nach Angaben des Abmahners befand sich in den Snacks nicht das Fleisch, mit welchem die Snacks ausgewiesen wurden. In der Beschreibung der Vierbeiner-Leckerlis hieß es, dass sie aus reinem Hirschfleisch bestehen würden. Die Laboranalyse soll allerdings ergeben haben, dass sich auch Schweine-, Pferde- und Hühnerfleisch in den Produkten befindet. 

Ist dies der Fall, stellt das eine Täuschung des Verbrauchers dar und auch einen Wettbewerbsverstoß. 

Unerlaubte Bildnutzung

Wer mahnt ab? AS Vertrieb e.K. (vertreten durch HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH)
Wie viel? 973,66 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler allgemein

Gute Artikelbilder für den Online-Shop zu finden, ist nicht immer so einfach und nicht jeder Händler hat die Muße, sich als Hobbyfotograf auszuprobieren. Artikelbilder aus einem anderen Shop zu kopieren, ist allerdings keine gute Alternative, da diese urheberrechtlich geschützt sind. Wird der Urheber darauf aufmerksam, hat das eine teure Abmahnung zur Folge, so wie in diesem Fall. Da hier nicht nur Abmahnkosten, sondern auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, ist die Abmahnung besonders teuer.

Diese Stoffe sind in der Kosmetik verboten

Wer mahnt ab? Primis SFF Handels GmbH & Co.KG (vertreten durch MEDIUS Rechtsanwalts mbH)
Wie viel? 1.375,88 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler von Kosmetikprodukten

Die Europäische Union hat eine Reihe von Regeln und Vorschriften, an die sich Online-Händler halten müssen. So manch einer verliert da schnell den Überblick. So erging es wohl auch einem Händler von Kosmetikprodukten, der Produkte verkaufte, in denen der Stoff Lilial (auch bekannt als Butylphenyl Methylpropiona) verkaufte. Denn die EU-Kosmetikverordnung verbietet den Verkauf von Produkten, in denen dieser Stoff enthalten ist. 

Auch Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und so sollten Händler ihre Ware genau unter die Lupe nehmen, um eine solche Abmahnung zu vermeiden. 

Über die Autorin

Hanna Hillnhütter
Hanna Hillnhütter Expertin für: Verbraucherschutz- und Strafrecht

Hanna verschlug es 2012 für ihr Jurastudium vom Ruhrgebiet nach Leipzig. Neben dem Studium mit dem Schwerpunkt Strafrecht, spielte auch das Lesen und Schreiben eine große Rolle in ihrem Leben. Nach einem kurzen Ausflug in das Anwaltsleben, freut Hanna sich nun, ihre beiden Leidenschaften als Redakteurin verbinden zu können.

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